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Fünffter Theil (1685) Welcher in sich enthält Die fernere Fortsetzung deß Alten und Neuen Europae ...
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Das XV. Kapitel.

KXON den drepzehen KantonöDrthen o-

H^der Gebieten deßSchweitzer-Landes: und vonihrenBundgenossenschafften insgemein und besonder.Bon der Stadt Basel etc.

Bon denen dreyzehen Schweitzer Kantons und ihrenBuudsgenossenschaffteninsgemein.

Ey den Alten hiessen diese Völckcr Helvetii / aber der Nahme^Schweitzer komt von einem Städlein oder Flecken Schwi^ ge^ <5^^.,nant/allwo sie sich sollen bündlich verschworen und ihrer eigenenHerren Bottmäßigkeit entzogen; oder dieweil sie in dem Lande4.» 51.dieses Canlons zum ersten mahl für ihre Freyheit gefochten haben,

Die Schweitzer und ihre Bundgenossen/als welche zusammen eineZunfft oder Corpus machen/ grantzm Nordwärts an Elsaß und Schwa-bm/ Ostwerts an Tyrol / Südwerts an den Staat von Venedig / ansMepland Piemont-sund Savoische / und Westwerls au die^s«//oderBurgundten. ^ '

Ihre vornehmsten Gebürgeseind-Dkr Berg Jura.

DasAlp-Gebürg/fo sichinunterschtedliche Absätze entscheidet / de-ren namhafftcn setnd die BergeSt.Gothard.

Lükmanier.zAoula.

Der grosse St-Bernhard.

Die berühmtesten Seen/ seindDerCostmtzerSee.

DerComer»S<e.

Der tuganer- See.

Der grosse See/

Der Genffer See.

Der Morater See.

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