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Das XV. Kapitel.
KXON den drepzehen KantonöDrthen o-
H^der Gebieten deßSchweitzer-Landes: und vonihrenBundgenossenschafften insgemein und besonder.Bon der Stadt Basel etc.
Bon denen dreyzehen Schweitzer Kantons und ihrenBuudsgenossenschaffteninsgemein.
Ey den Alten hiessen diese Völckcr Helvetii / aber der Nahme^Schweitzer komt von einem Städlein oder Flecken Schwi^ ge^ <5^^.,nant/allwo sie sich sollen bündlich verschworen und ihrer eigenenHerren Bottmäßigkeit entzogen; oder dieweil sie in dem Lande4.» 51.dieses Canlons zum ersten mahl für ihre Freyheit gefochten haben,
Die Schweitzer und ihre Bundgenossen/als welche zusammen eineZunfft oder Corpus machen/ grantzm Nordwärts an Elsaß und Schwa-bm/ Ostwerts an Tyrol / Südwerts an den Staat von Venedig / ansMepland Piemont-sund Savoische / und Westwerls au die^s«//oderBurgundten. ^ '
Ihre vornehmsten Gebürgeseind-Dkr Berg Jura.
DasAlp-Gebürg/fo sichinunterschtedliche Absätze entscheidet / de-ren namhafftcn setnd die BergeSt.Gothard.
Lükmanier.zAoula.
Der grosse St-Bernhard.
Die berühmtesten Seen/ seindDerCostmtzerSee.
DerComer»S<e.
Der tuganer- See.
Der grosse See/
Der Genffer See.
Der Morater See.
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