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Fünffter Theil (1685) Welcher in sich enthält Die fernere Fortsetzung deß Alten und Neuen Europae ...
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Von e uk 0 ? 55

—Mnberg/die Hauptstadt so genamer Graffschafft. ^

Im Ertz»Blschthum ^ilerisiDie Graffschafft Runckel oder Rcichenstein/ so ein Rttchssiand ist/und mit in der Matriculbegnffen/welche sagen/ daß sie von ihr gar keineInformation haben/als wegen ihres Quoti und Eontingents derRömer-Zm HertzogthumLuxemburg,st > (Monat.

Stabto/ eineÄvcey BentdictinerOrdens.

Echternach aucheineAbteyermeldtes Ordens; derAbtisiein Va-sall deß Königs von Spanien/als Hertzog von Luxemburg. Der Könighat sie Annoi6öi. als eineDependentz seiner Eroberungen eingenommen/isiaiso keine Reichsstadt mehr.

Somkraufflstcine Hcrrschafft/undWirnenberg eine Graffschafft,siesclnd beyde keine freye und unmittelbare Reichsstände mehr/ sondern Va-sallen deß Königs in Spanien als Hertzogs von Luxemburg. ChurTrierhat sich eines Theils der Graffschafft Wirnenberg bemächtigt.Im Lütticher Lande/ istLüttiaz oderLück / ein WeyhBischofflichersitz deß ErtzBischthumsLölln; Lhur- Cölln ist anitzo Bischoff daselbst.

Im Cammerichschm:

Die Stadt Cambray oder Eamerich/ ist ein Crh. Bischkhum; wes-fm weltliche Herrschafft vor diesem demKönig in Spanien zugehörle/a-bcr scilhcro der König m Franckreich die Stadt A-i6 ^.erobert/als istSr.Mc-jest. Stadt und Ertzbischthum/ vermittels deß Nimwegischen Tra-ctatö/ cedltt und abgetrelten worden.

JmStifft Utrecht-Die Stadt Utrecht-welche sann ihrer Herrsebaffteneinevondenver-einigtcnProvintzcn macht: ist dannenhero keine Reichsstadt mehr.In demHertzogthum Clcve:

Cleve/ diese Stadt ist die Hauptstadt dieses Hertzogthums/ und ge-hört CdurBrandenburg/ als He: tzogenvon Eleve.

Wesel ist keine Reichs- Stadt mehr/ sie gehört dem Churfürsten vonBrandenburg/als Hertzogen von Cleves.

Düßburg/Chur Brandenburg als Hertzogen von Cleve zugehörig-ste ist keine Reichsstadt mehr.

Düsscldorp ist die Hauptstadt deß Hertzogthum Berg.

Cölln ist diezReichssiadt deßWestphättschen Kreyßks/gehört seinemCrtz-Bischoffcn mchtzu/ob sie schonseincm Lande den Namen mbt/undmitten in seinem Churfürsienthum gelegen ist; doch ist ihm die Stadt ingeistlichen fachen unttl worffen/und dasHalßgericht daselbst gehört ihm zu.

Mörs/Stadt und Graffschafft stöst Nordwärts ans ErhbischthumCölln/gehört dem Printzen von und ist keine Reichsstadt mehr.Im Hertzogthum Gülich:

Gülich/ diese Stadt ist die Hauptstadt deß Hertzogthums ? iesis Na-mens welches samt derStadt demHertzogvenNeuburg zugehört.

DüicnilikelneReichsstavtmehr/sondern gehört demHertzögröGültch.

G iij Arem-