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Fünffter Theil (1685) Welcher in sich enthält Die fernere Fortsetzung deß Alten und Neuen Europae ...
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Von c u k. o ? ä.

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Kalckenstein / Hanau/ Wißbaden/ Catzenelenbogen / Dtetz / SolMS undWaldcck/ westwertS von Cassel.

In der Pfalt; bey Rhein; ist die Grafschafft Spanheim/ wovon derPrintz von Buckenfeld einen Theil hat.

Btrckenfelv/ ist ein Flecken samt einem Schlöffe/ der überRheini-schen Grafschafft Spanheim / und der Fürst dieses Samens / so von demHause der Pfiltz Grafen bey Rhein/ Zweybrückischer Ltnt/ hat seinen Sitzund Stimme auff demR:tchs»Tag / als em Theilhaber der besagten Graf?schafft Spanheim.

D-e Herrschafften oder Fürstenthümer von Laumeck und Läutern / gebenihren Prinzen S tz und Stunmeauffdem Reichs,oder Kreiß« Tazc/Lauternund Käsers, Lautern ist ein ding/und gehöret Chur-Pfaltz zu/aber Lamerectseinem Pfaltz Grafen von FcldentzischerLint zugehörig.

Leintngen; ist dieHauprstadt der so benanten Grafschafft. NeuLeinlNtgen ist ein Stadtlem so vor diesem dem verstorbenen Hertzog von Lotchringenzuzehö. t wie wol die Grafen von Leitungen darwider protestirt haben.

Worms ist ein Weyh-Bischöflicher Sitz von Matntz/allein er ge-hört dem Bischoff nicht zu. Dieser Bischoff von Worms/ und der Land-graf von Heffn-Darmstatt waren vor diesem Dircctores von diesem Kreiße ;anj-tzoabcrlsts der Pfaltz, Grafbey Rhein/wegen des ZürstenchumS Stm-mern / so Nordw.'ns von Spanheim ligt.

Spey'r ist auch ein Weyh-bischofflicher Sitz von Mäyntz. Die Stadtgthört dem Bischoffen nicht zu. Die Hauptstatt seines Bischchnms ist dasStädtlein Brüssel / Ostweres vom Rhein gelegen. Unweit vom gemeldtenSlädlein ligt dasStadtlem Ordenheim/so eine Geistliche Probstey ist.

tandau war vor alttrs eine Reichs» stadt.

Landsperg ist eine Grasschafft.

Zweybrückcn; ist die Hauptstadt seines Hertzogthums. Der Konig ingranckreichhaesieanjetzo.

Sarbrücten St.Iohan / ist die Hauptstadt der Grafschafft Nassau-Sarbrücken.

Im Elsas / ist die groß Balley Hagenau / das Ober? amt Hagenau sodem König vermög den Menstrischen Friedens Traceat Anno 1648. mit ge-wissen Eondittonen/ ist abgetretten worden; gedachter König hat in besitz ge-nommen die Städte Türckheim/ Landau/ Cron-Wejffenbmgoder Weiffenabürg/ Hagenau / Roßheim oder OberEnheim/Gchleestatt / Käysersberg/Colmar/ und Münster im St. Gregorii Thal/welche zehen Städte als diein ermeldtem Ober-amt Hagenau ligen/ seit dem sie dem König von Franck-reich in vorigen Jahren vermög deß Nimwegischen Friedens verblieben/keineReichsstätte mehr setnd.

Etraßburg ist ein Weyb- Bischefflicher Siß von Mayntz. Die Stadtgehört ihren Bischoffen aber nicht zu; sondern die Hauptstatt der welelichenGe-rcchtigkeit des Bischoffsvon Straßburg / ist Zabern/ soWest-wäres vonHagenau gelegen. Das Dom Capitel von Seraßburg hatte sich nach Molß-

heim