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Fünffter Theil (1685) Welcher in sich enthält Die fernere Fortsetzung deß Alten und Neuen Europae ...
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zu einem Hcrtzoz- und das andere zu einem Fürstenthumb auffgerichletwor«den. Von Pommern werden wir m der Ober<Sächstschcn Kceyßbeschlej»bung ferner zu reden haben- Südwärts von Haiberstatt llgcdieGraffschMRegmstetn.

Die Städte Goßlar Nordhauftn/Mülhavsen.Göttingen/ ligenin dmSüdlichen Theile dieses KreyscS. Göltingen ist keine Reichs-Stadt mehr,fondern gehöret dem Hertzog von Braunschweig. Die Graffschafft Plesse unddas Fürstenthum Eichfcld s so dem Hertzogcnvoniüneburg zugehortg/ligenSüdwärts von der Stadt Göttinzen/ und Nordwärts davon das Hertzoz-thum Grubenhazen.

Das Ertz^lschthum Bremen ist durch den Münsterischen Frieden,der Cron Schweden zu gut und zu einem Hertzogthum gemacht

worden. Die Hauptstadt besagten Hertzogchums war vor Alters die StadtBremer-Vörde/als die alte Refidentz der Ertz Bischoffe/aber vor wenig Ailhaben die Schweden die Stadt Gtaden hierfür erkläret. Die Stadt Are-men zwar gehöre den Schweden nicht/so gehörte sie auch vor Alters denen Ertz.Beschossen nicht/ sondern sie hat allezeit wollen/und will noch biß dato unter dieReichsstädte gezählet werden.

Die Herzogen von Luneburg und Braunschweig setnd in drey imienausgetheilt / alsnemlich Zell, oder Grubenhagen/ Wöiftnbüttel / Hanovcroder Kalenberg; Sie restdun in den Städten besagter Namen.

Der Hertzog von Braunschweig und tüneburg / als Ertzbischoff oderAdministrator von Magd eburg ist Kriegs- Director; anitzo aber theilet er dieDnection mit dem Hertzog von Bremen / doch ohne gefährde und Nachtheil derRechten dessen von Braunschweig welcher jederzeit Condirector bleibet.

Die Stadt Braunfchweig hat wollen frey und Independem sein/ gleichwie sie dann eine fast völlige Freyheit und Jndepcndenh b-ß Anno 1671. genossenhat ; allein sie ist mit gesamter Hand von denen Fürsten des Hauses Braun-schweig untergebracht/ und denen Hcrtzogcnvon Braunschweig Wolffenbmlzuerkant worden.

Von dem Obersächsischen Kreis.

Jeser Kreis begreifst unterschiedliche Landstände/so nach derRetchs Ma«tricul/ theils geist theils weltlich seind.

D«e Geistlichen seind

DieBsschthümer/Meissen/Merseburg / Naumburg / Brandeburg/)avelberg/ icbus/ CamM. Die Abteyen Salend/ Ritterhausen/ die Krauen-bceyen vonQuendltnbnrg/ Gerenrsde/und Falckenrted.

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