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Fünffter Theil (1685) Welcher in sich enthält Die fernere Fortsetzung deß Alten und Neuen Europae ...
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Die Churfürsten seind von sogrossem Ansehen im Reich / daß wirSfür rachsam gehalten/etwas davon zu berühren / ehe daß wir ihre Länderbeschreiben.

Diese seinds erstlich so die Gewalt haben einen Kayser zu wählen/dannenhero sie auch Chur, oder Kör,Fürsten / von dem alt,

TeutschenWortKürm/sowahlenhiesse/genant werden. JhrersendAcht/als nemlich drey Geistlichen und fünff Weltlichen.

Die Geistlichen Chur-Fürsien seind:

Der Ertz'BischoffvonMaintz/welcher denTituldeß ^terden Chur-Fürsten/ und Reichs Erb -Cantzler durch Alemannien oderTeutschland führet.

Der Ertz Bischoff von Trier/so Reichs Erb- Cantzler durch Gallienoder Franckreich ist.

Der Ertz'Bischoffvon Cülln/so Reichs Erb' Cantzler durch Italienoder Welschtand ist.

DieWetlichm Chur-Fürsien seind:

Der König von Böhmen/ welcher Reichs Erb- Schenck ist.DnHertzogvonBäyrn / welcherReichs Erb-Hoffmeister oder

Truchses ist.

DerHertzogvon Sachsen/welcher Reichs Erb-Marfchall ist.Der Marggraff von Brandenburg/welcherReichs.Erb-Kämme-

rer ist.

DerPfaltz-Graff bey Rhein/welcher Reichs Erb» Schatzmeister ist.

Dieser letzrc ist erst nach dem Münsterischen Frieden Anno 164?. creirtworden/ maffen ihrer vorhin nur sieben waren / als nemlich die drey Geist,lichen/ derKömg von Böhmen/ der Pfaltzgraff bey Rhein / der Hertzogvon Sachsen/ und der Marggraff von Brandenburg. Aber als Cbur-Pfaltz V.auff die Reichs-Banck gefetzl/ ward seine Churfürst,

tiche Würde dem Hertzogvon Bayern übergeben / und vermittels deßMünsterischen Tracrats das achteChmfürstenthumbauffgerichtet/ unddas Ampt dcß Groß-Schatzmeisters;und das geschahe e«^/,letzten Pfaltzgrafen und Churfürsten/ deß Pfaltzgraftn FridrichS ällistenSohn zu gutem.

Von dem Nieder- Sächsischen Krcyß.

k^^eser Kreiß begreifft folgends der Reichs - Matricul verschiedeneo^Land-Stände/als nkmttch Ge^stliche/Weltlichk/undReichsSladle.

Die Geistlichen seind:

Die Ertz-Bischtüme Bremen und Magdeburg/die BisthümerHal-bnftawHildesheim/Lübeck^Schwerin/ Ratzenburg / zu welchem etlicheSchlcßwig fügen.

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