v. Hasenthal, Neues Wappen. — Gaulie, Zedier und v. Hellbach,s. oben.
Sachsen. Johann Winckelmann, Herr auf Hermsgrün imVoigtlande, wurde vom Kaiser Ferdinand I., 1658, mit dem Prädi-cate: v. Hasenthal, in den Adelstand erhoben, nachdem derselbevom Kaiser Rudolph II., laut Dipl. d. d. Prag, 22. Sept. 1600,unter Verbesserung des Wappens, wie oben angeführt, eine Er-neuerung des Adels, welche auch auf „dessen Brüder und VetternWolffen, auch die Winckelmanne genannt," ausgedehnt wurde, erhal-ten hatte. — Später erlangte Wolff Winckelmann v. Hasenthal mitseinen Brüdern, Christian Wolff Ernst und Friedrich W. v. II., vomKaiser Ferdinand II., laut Diploms d. d. Wien, 12. Mai 1625, eineabermalige Bestätigung des Adels mit einer neuen Verbesserung desWappens, so wie mit der Erlaubniss sich: v. Winckelmann zuMechlichgrün, einem der Familie im Voigtlande zustehenden Ritter-gute, nennen und schreiben zu dürfen. In diesem letzteren Dip-lome geschieht des Beinamens v. Hasenthal keine Erwähnung: eslasst sich also annehmen, dass derselbe aufgegeben worden ist. —Ausser den genannten Gütern Hermsgrün und Mechlichgrün hattedie Familie auch im Voigtlande die Güter Schönbrunn, Zöben etc.erworben und scheint bis in das 19. Jahrhundert geblüht zn haben.Aus dieser Zeit finden sich in Sammlungen mehrfach Abdrücke vonPetschaften, auch rechnen handschriftliche Notizen aus dem Anfangedieses Jahrhunderls das Geschlecht zu dem hoffähigen Adel in Kur-sachsen.
v. der Wisch.
Im blauen Schilde ein nach der rechten Seite aufspringenderWolf von natürlicher Farbe mit rother ausgeschlagener Zunge. Aufdem Schilde steht ein mit einem von Blau und Silber siebenmalgewundenen Wulste bedeckter Helm, welcher einen Zaun von brau-nem Pfahlwerke mit grünem Laube trägt, hinter welchem der Wolfdes Schildes aufwächst. Die Helmdecken sind blau und silbern. —Abdrücke von Petschaften. — Wappenb. d. Kgr. Hannover, C. 11,mit zwei auswärtssehenden Wüllen von natürlicher Farbe, welcheauf einem Bande mit der Devise: Animis Vereri Qui Seit, Seit TutoAggredi, stehen. — v. Meding, I. S. 670, beruft sich zunächst auf