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Silber ein blauer Querbalken. Auf dem Schilde stellt ein gekrönterHelm, aus welchem der Hirsch des 1. und 4. Feldes zwischen einemoffenen Adlersflnge aufwächst, dessen rechter Flügel von Schwarzund Gold, der linke aher von Silber und Blau quer getheilt ist.Die Helmdecken sind rechts schwarz und golden, links blau undsilbern. — Ein nach Bussland ausgewanderter Zweig behielt übri-gens den Namen Springer bei, und der Letzte dieses Zweiges starb1770 als kais. russischer General-Lieutenant zu Onisk in Sibirien.— Aus Schwedisch-Pommern ist später die Familie nach Preussengekommen, und mehrere Glieder derselben haben in kön. prcussi-schen Kriegsdiensten gestanden. Das jetzige Haupt der in Preussenreich begüterten Familie ist Heinrich Wilhelm v. Sprenger, k. preuss.Rittmeister a. IL, und der Stammsitz Malitsch bei Jauer. Zu denBesitzungen der Familie gehören Lieben mit Frauenhoff und Lieben-stein im Sternberger Kreise der Neumark, Carzin im Slolpcr KreisePommerns, in Schlesien Malitsch, Triebelwitz, JägerndoiT und Nen-dorf im Kreise Jauer, Conradswaiden im Kreise Schönau, Neudorffim Kreise Liegnitz', Grässiggrund im Kreise GoldBerg-llaynau undim Grossherzogthuine Posen, im Kreise Gnesen, die HerrschaftenDzialyn und Mielno mit Zubehör.
v. Stolzenberg.
Im silbernen Schilde auf grünem Rasen ein vorwärtssehender,golden gekrönter, wilder Mann, welcher mit der Rechten einen aufdem Rasen stehenden, dürren, an jeder Seite zweimal geasteten,oben mit drei unter einander stehenden, nach rechts gekehrten,dürren Reisern versehenen, braunen Baumstamm umfasst. Um denHals und die rechte Schulter hangt schräg nach links an einemgoldenen Bandeliere vor dem Leibe ein mit der Linken festgehalte-ner, gekrönter, rother, mit zwei goldenen Querbalken belegter Wap-penschild. Auf dem Schilde steht ein gekrönter Helm, welchereinen Pfauenschweif von sechs (3 und 3) Federn trägt. Die Hchn-decken sind roth und silbern. — Abdrücke von Petschaften. —Wappenb. d. Kgr. Hannover, C. 41 u. S. 14, mit zwei vor- undeinwärtssehenden, schwarz geharnischten Männern als Schildhalternund mit der Devise: treu und vest. — v. Meding, 1. S. 595 u. 590,nach einer Zeichnung vom Jahre 1590, so wie nach einer Zeich-