398
Schubart v. Kleefeld.
Schild gevierl: I in Silber ein gegen die Rechte gehender,rother Löwe mit aufgewundenem Schweife und rother ausgeschla-gener Zunge; 2 roth und 3 grün ohne Bild, und 4 von Schwarzund Gold in vier Reihen, jede Reihe zu drei Feldern, geschacht.Auf dem Schilde stehen zwei gekrönte Helme. Aus dem rechtenHelme wächst einwärtssehend der Löwe des 1. Feldes auf, welcherdie linke Vorderpranke aufhebt und in der rechten einen gefieder-ten, silbernen I'feil mit abwärts gekehrter Spitze vor sich hält.Der linke Hehn trägt zwischen zwei silbernen Rüffelshörnern einengrünen kleestengel mit zwei Blumen, die eine auf jeder Seite miteinem Blatte aufrecht, die andere unter derselben nach links gekehrt.Am Stengel finden sich unten noch drei Blätter, zwei nach rechts,eins nach links. Die gesammten Helmdecken sind roth und silbern.Angaben des Diploms und Abdrücke von Petschaften. — v. Meding,111. S. 598 u. 599 (ebenfalls nach dem Diplome). — Tyroff, II. 135(die Löwen sind doppelt geschweift, doch giebt das Diplom nurLöwen mit aufgewundenem Schweife an). — v. Hellbach, II. S. 442.
Sachsen. Johann Christian Schubart, Herr auf Würchwitz,Pohles und Kreischa bei Zeitz, herz, sachsen-coburg. Geh. Rath etc.,wurde vom Kaiser Joseph IL, laut Dipl. d. d. Wien, 7. Dec. 1781,mit dem Prädicate: v. Kleefeld, in den Reichsadelstand erhoben. —Derselbe, geb. 1734 zu Zeitz, gest. 17S7, ein zu seiner Zeit sehrberühmter Landwirth und Schriftsteller im Gebiete der Oeconomie,hat nach besten Kräften für Vervollkommnung der Landwirlhschalt,namentlich des Kleebaues, gewirkt und aus diesem Grunde denAdel mit dem erwähnten Prädicate erlangt.
v. Schwandner, Piitler.
Schild geviert: 1 und 4 in Roth drei schräglinks unter'einan-der gestellte, sechsstrahligegoldene Sterne; 2 und 3 in Blau einnach der rechten Seite gekehrter, gekrönter, weisser Schwan. Aufdem Schilde stehen zwei gekrönte llehue. Der rechte Helm trägteinwärtssehend und aufwachsend den Schwan des 2. und 3. Feldeszwischen einem offenen, schwarzen Adlerslluge, von dessen Flügelnjeder mit einem scchsstrahligen, goldenen Sterne belegt ist, und