352
den. — Abdrücke von Petschaften. — Wappen]», d. Kgr. Hannover,E. 9. — Freih. v. d. Knesebeck, S. 224 u. 225.
Wappen derer v. Pape zu Bo.yen und Nienburg. Im blauenSchilde ein auf einem Baumstämme sitzender, rechts gekehrterDompläffe (Gimpel) von natürlicher Farbe. Der Stamm, oben undunten abgehauen, schwebt schräglinks unten im Schilde, ist linkszweimal kurz geastet, rechts aber tritt in der Mitte ein längererAst, auf welchem der Dompfaffe sitzt, nach rechts und oben her-vor und treibt einen grünen Zweig mit vier Blättern, von welchenein Blatt nach oben, das zweite und dritte nach rechts und links,und das vierte, untere, nach rechts und unten stellt. Auf deinSchilde erhebt sich ein gekrönter Helm, welcher zwei von Gold mitgewechselten Farben quer getlieiltc Büffelsbörner trägt. Die Hehn-decken sind blau und golden. — Abdrücke von Petschaften. —Wappenb. d. Ivönigr. Hannover, E. 8. — Freih. v. d. Knesebeck(a. a. 0.)
Hannover. Zwei im Königreiche Hannover blühende Adels-faniilien, welche nach Vorstehendem verschiedene Wappen führen,Wahrscheinlich aber eines Stammes sind. Freih. v. d. Knesebeckhat beide Familien in einem Artikel, ohne dieselben zu unterschei-den, abgehandelt, jedoch zwei Diplome angeführt. Laut des erslc-ren dieser Diplome wurde der Ober-Post-Connnissar Pape vomKaiser Joseph 11., 29. Jan. 1779, für sich und seine Leibeserbenund Nachkommen beiderlei Geschlechts in den Beichsadelstand er-hoben: eine Erhebung, welche in Hannover, 29. Aug. 1780, amt-lich bekannt gemacht worden ist. Mittelst des zweiten Diplomswurde der Post-Connnissar Gerbard Ludwig Pape vom Kaiser Jo-seph IL, 3. Jan. 1789, für sich und seine Nachkommen in denBeichsadelstand versetzt, und die amtliche Bekanntmachung dieserErhöhung ist in Hannover, 27. März 1789, erfolgt. Näheres Uberbeide Diplome ist nicht aufzufinden, und so muss denn dabin ge-stellt bleiben, welches Diplom in die eine und welches in die an-dere Familie gehört. — Die Familie v. Pape zu Hevensen zählt imKönigreiche Hannover zu dem ritterschaftlichen Adel der güttingi-schen, die Familie v. Pape zu Doyen und Nienburg aber zu demder hoyaischen Landschaft. Aus ersterer Familie ist ein Zweignach Sachsen gekommen, und ein Sprosse desselben steht in kön.sächsischen Staatsdiensten. —• Die genannten Familien v. Papesind von der gleichnamigen Adelsfamilie wohl zu unterscheiden,welche 1755 den Adelstand des Königreichs Preussen erhalten bat.