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v. Klenck. In der „Beschreibung" des Wappens ist sehr richtigbemerkt, dass der die Theilung des Schildes hervorrufende Quer-balken mit dem darauf gesetzten Pfahle auch als goldenes Kreuzmit fehlendem, unterem Arme aufgeführt werden könne. — Nach-richt von der Familie der Herren v. Klencke, welche jetzt zu Wel-lingsbüttel ihren Sitz hat, Stade, 1776. Das Wappen wird amSchlüsse der Schrift, §. 13, sehr unvollkommen, wie folgt, beschrie-ben: es enthält ein silbernes Feld. Dieses Feld ist in der Mittedurch eine horizontale Linie in zwei Theile getheilt. Der obersteTheil ist wieder durch eine Perpendicularlinie in zwei Theile zer-schnitten. In jedem von diesen beiden Thcilen befindet sich einerothe Hose. Mitten steht ein kleiner Mittelschild, welcher einenschwarzen Löwen im goldenen Felde enthält. Ueber dem Schildesteht ein offener Helm, und auf demselben siebt man zwei Schild-hörner. Das Wappenbild in der unteren Schildeshälfte ist somitganz übersehen worden. — v. Meding, IL S. 307 u. 308: v. Klencke(thcilt zuerst die Angaben der oben erwähnten Nachricht von derFamilie v. Klencke etc. mit und beschreibt dann das Wappen nachdem Abdrucke von einem Petschafte folgendermassen: das Feld isthalb in die Länge und quer getheilt und mit einem Mittelschildebelegt. Im 1. und 2. Felde ist eine fünfblättcrige, rothe Rose, im3. aber eine Figur, die der Verfasser für ein Mühleisen haltenwürde, wäre sie nicht noch über der gewöhnlichen Gestalt desMühleisens mit einem Querfaden durchzogen. Dieses durchzogeneMühleisen steht gerade unter dem goldenen Mittelschilde, in wel-chem ein schwarzer Löwe erscheint. Auf dem Helme sind zweiBitffelshörner, deren Tincturen so wenig als die der llelnuleckcnirgend bemerkt sind). — v. Hellbach, I. S. 664: v. Klencke. —Freih. v. d. Knesebeck, S. 173: v. Klenck.
Hannover. Altes, bremisches Adclsgeschlecht, als dessenStammvater Johann v. Klencke, der Rechte Doctor und um 1370Bürgermeister zu Frankfurt a. M., angegeben wird. Der Sohn des-selben, Jürgen Eberhard v. Klencke, soll schon 1407 das GutOehrensen in der Grafschaft Spiegelberg besessen haben. — Johannv. Klenck, gest. 1596, Herr auf Oehrensen, war fürstlich nassau-dillenscher Geh. Rath, und der Ur-Ur-Enkel desselben, Georg Eber-hard v. Klenck, Herr auf Achtehof im Bremischen, brachte gegenEnde des 17. Jahrhunderts das Gut Wellingsbüttel im Lande Ha-deln von der Familie v. der Kuhla durch Vermählung an sich. —Vorstehende Angaben finden sich in der oben angeführten Nach-