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der Person des Johann Caspar Ferdinand Baron v. Delen (Hückel-hoven, 13. Juli 1829).
v. Degingk.
Im blauen Schilde zwei ins Andreaskreuz gelegte Hellebardenmit goldenen Stielen. Auf dem Schilde stellt ein gekrönter Helm,welcher einen offenen Adlersflug trügt. Der rechte Fliigel ist blau,der linke silbern, und zwischen den Flügeln schweben die gekreuz-ten Hellebarden des Schildes. Die Helmdecken sind blau und sil-bern. — Handschriftliche Notizen nach dem Adelsdiplome von 1654(s. unten), in welchem die Wappenbilder als zwei über sich ste-hende und über einander kreuzweise geschränkte Hellebarden, derenSpitzen eisenfarben mit Silber vermischt und die „Stellen" gelbsind, angeführt werden, so wie, was in Bezug auf die nachstehen-den Bemerkungen nicht zu übersehen ist, nach dem in diesesDiplom eingemalten Wappen. — Abdrücke von Petschaften. —Siebmacher, V. 146: Die v. Degingk, Westphälisch (der rechteFlügel ist blau, der linke silbern). — v. Steinen, I. S. 1372 undTab. XIII. No. 2 (der rechte Flügel ist in der Abbildung silbern,der linke blau, doch steht im Diplome, welches v. Steinen eben-falls angiebt, dass der vordere Flügel blau, der hintere aber weisssei). — v. Meding, I. S. 115 u. 116, nach v. Steinen und nachSiebmacher, v. Meding sucht die Abbildung, welche v. Steinen ge-liefert, auf welcher, unter Nichtbeachtung des Wortlautes des Dip-loms, der rechte Flügel silbern, der linke aber blau ist, dadurchzu rechtfertigen, dass v. Steinen die Abbildung deshalb so angeord-net haben könnte, weil zu derZeit der Ausstellung des Adelsbriefesman meist die Wappen von der Linken zu beschreiben angefangenhabe. Gegen diese Entschuldigung ist nur zu sagen, dass v. Stei-nen, hätte derselbe das oben angezogene Wappen im Diplome ge-sehen, gewiss den rechten Flügel blau, den linken silbern tingirthätte. — Tyroff, I. 273 (das Wappen stimmt mit dem Diplome).— v. Hellbach, I. S. 266. — N. Preuss. Adelslexicon, I. S. 404,und V. S. 122 u. 123 (der Band I. gegebene unrichtige Name:v. Dedingk, ist Band V. berichtigt worden. Die Angahe, dass aufdem Helme ein blauer Adlersflug stehe, ist ein Irrthum). — Freih.v. Ledebur, I. S. 162.