derer v. Karras, neben zwei jüngeren Schwestern, Christoph v. C.,welcher als kursächs. und kaiserlicher Rath für die Geschichte des16. Jahrhunderts von so hoher Bedeutung ist. Abgesehen von demInteresse, welches die vorstehenden Angaben für die Familie undfür diejenigen haben müssen, welche Näheres über die genealogi-schen Verhältnisse zweier so berühmter Männer, wie Georg undChristoph v. C. waren, zu wissen wünschen, wurden diese Angabennamentlich deshalb gemacht, um zu zeigen, wie wenig man sichoft auf die Annahmen älterer Genealogen verlassen kann. Wennman sich durch den citirlen Artikel Gauhes endlich durchgearbeitethat, so muss man glauben, dass man die älteren Stammreihen derFamilie v. C. leicht und richtig angeben könne, und welche Unrich-tigkeiten kommen in diesem Artikel vor! — Nach dem N. Preuss.Adelslexicon hinterliess Friedrich, Herr auf Ilerinsdorf (s. oben),zwei Söhne: Blasius auf Hermsdorf und Kriebenstein, und Heinrichauf Kreischa und Karsdorf, von welchen Beiden sämmtliche nochblühende Linien derer v. Carlowitz abstammen. — Das Wappendes Geschlechts wurde später (s. oben) mit dem Schilde, Helme,Wappen und Kleinod des Geschlechts v. Ziegelhaim vermehrt.Carl V. erlaubte nämlich, laut Urkunde d. d. Speier, 19. April1544, denen v. Carlowitz, und zwar namentlich dem Christoph undGeorge v. C., nach tödtlichem Abgange des damals .noch lebendenCaspar v. Ziegelhaim, das Wappen des v. Ziegelhaimschen Ge-schlechts mit dem angestammten v. Carlowitzschen zu verbindenund zu führen. In welchem Jahre beide Wappen verbunden wor-den sind, ist nicht bekannt: ein 1573 gestochenes Petschaft zeigtnoch das einfache, doch hat sich Anfangs die Familie vielleichtnach Willkür des einfachen, oder vermehrten Wappens bedient. —Eine zweite Urkunde des Kaisers Carl V., d. d. Inspruck, 13. Jan.1552, verlieh dem kais. Rathe Christoph v. C., seinen Erben, Stäm-men und Geschlechte die Würde eines der vier Erb-Ritter desReichs, da um diese Zeit von den diese Würde innehabenden Ge-schlechtern: Andlau, Strandeck, Weissenbach und Frauenberg dieSlrandecksche Familie erloschen war. — Ueber den reichen Grund-besitz des Geschlechts im Königreiche Sachsen, der preussisclienProvinz Sachsen, in den sächsischen Fürstenthümern, der preussi-sclien Oberlausitz, der Provinz Brandenburg und Preussen und inBöhmen und über die Zeit dieses Besitzes bat Freib. v. Ledeburla. a. 0.) die genauesten Nachrichten mitgetheilt. — ZahlreicheSprossen des Geschlechts sind übrigens wie in Sachsen, so in
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