Druckschrift 
2 (1855)
Entstehung
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359
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Spitze links kehrende Weinbeerblätter — die „ Declaration" sagtnur: Blätter — an einem kurzen, schragrechts liegenden Stiele.Auf dem Helme steht ein offener, silberner Adlersflug, und jederFlügel desselben ist mit einem einwärts gekehrten Blatte, wie imSchilde, belegt). — Lelzlier, Dasselschc Chronik, S. 185, giebl fol-gende Beschreibung: in Silber drei grüne Aeste und an jedem einKleeblatt. Zum Helmzeichen zwei aufgerichtete Flügel und dazwi-schen ein grüner Ast mit einem grünen Kleeblatte. Im Holzschnittesind die Aeste so gelegt, dass sie, ohne sich zu berühren, einDreieck bilden. Aus jedem kommt inwendig in der Milte ein Klee-blatt am Stengel hervor, die Blätter an den beiden schrägliegendenoberen Austen kehren sich gegen die 'Oberwinkel, und das am un-teren, querliegenden Aste aufwachsende Kleeblatt ist gestürzt. Aufdein gewulsleten Helme stehen zwei Adlersflügel, zwischen welchenein Ast mit aufgerichtetem Kleeblatt liegt. — Harenberg, Hist. dipl.eccl. Gamlersh., Tab. 33. 19, giebt ein Siegel von 1513, in wel-chem drei Kleeblätter, das untere gestürzt, in einer ausgebrochenenDante in der Mitte des Schildes mit den Stengeln zusammenkom-men. — v. Meeting, 1. S. 462 u. 463: v. Rauschenplat, Rusche-platen, nach Harenberg, Letzner, dem v. Doringschen Wappenbucheund Siebmacher. In dem genannten Wappenbuche, welches zweiWappen der Familie giebt, ist in einem Wappen der Schild wiein Letzners Holzschnitte, jeder silberne Flügel aber ist mit einergrünen Kugel belegt, und der Ast mit dem Kleeblatte zwischen denFlügeln fehlt. In dem anderen Wappen liegen alle drei Aeste quer,zwei oben mit aufrecht gekehrtem, das dritte unten mit gestürztemKleeblatte. Der Helmscbmuck stimmt ganz mit Letzners Abbildung.— v. Hellbach, II. S. 291: v. Rauschenblat, Ruscheplaten. — N.Preuss. Adelslexic., V. S. 374. — Freili. v. d. Knesebeck, S. 233.

Hannover, Braun schweig. Altes, braunschweigischesAdelsgeschlecht, aus welchem Günzel v. B. 1109 als Burgmann aufder Wielzenburg urkundlich vorkommt. Die Familie wurde spätersehr begütert, verlor aber, wie Freili. v. d. Knesebeck (a. a. 0.)nach angeführten Quellen angiebt, im 16. Jahrhunderte in Folgeangeschuldigter Felonie den grössten Theil dieser Güter, kehrteaber, da der ihr gemachte Vorwurf nicht bewiesen wurde, mittelstSchutzbriefes des Kaisers Carl V. in die Heiniath zurück, in welcherdieselbe wenigstens theilweise ihre Güter wieder erhielt und ingrossem Ansehen fortgeblüht hat.