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deckter Helm, welcher drei rotlie Straussenfedern tragt. Die Ilelm-decken sind schwarz und golden. — Abdrücke von Petschaften undhandschriftliche Notizen aus dem Diplome. — Tyroff, I. 205 (wieangegeben). — Sehr weichen von dieser Annahme Abdrücke vonPetschaften ah, welche unter dem Namen: v. Quistorp, in mehrerenSammlungen vorkommen: im Schilde schwebt ein Kreuz zwischenzwei zu einem Kranze zusammengebogenen grün beblätterten Zwei-gen , und dieses Wappenbild wiederholt sich auf dem gekröntenHelme. — v. Hellbach, II. S. 273. — N. Preuss. Adelslexicon, IV.S. 76. — Freih. v. d. Knesebeck, S. 232.
Hannover, Preussen. Johann Christian Quistorp, kön.-schwed. Ober-Appellationsrath und ordentlicher Beisitzer im hohenTribunal zu Wismar, wurde im kursächs. Reichsvicariate, 22. Juni1792, wegen seiner Verdienste um das Criminalrecht, in den Reichs-ritterstand erhoben. Nachkommen desselben sind nach dem NeuenPreuss. Adelslexicon in Pommern ansässig geworden und haben inkön. preussischen Militairdiensten gestanden. — Freih. v. d. Knese-beck sagt a. a. 0.: „die Familie wird in dem letzten Decenniodes 18. Jahrhunderts vom Kaiser in den Adelstand erhoben sein"und setzt dann hinzu: „Im Jahre 1792 ward der k. schwed. Ober-Appellationsrath Johann Christian Quistorp zu Wismar, auf denGrund eines ReichsvicariatSdiploms, zum Ritter des heil. röm. Reichserhoben." — Der Name der Familie findet sich in den Listen derkön. hannoverschen Armee.
v. Quos.
Im rothen Schilde ein oben und unten abgehauener, querlie-gender, weisser Ast, welcher an jeder Seite zweimal gleichseitiggeastet ist und in der Mitte von unten aus mit einem, die Spitzealso nach oben kehrenden, befiederten, silbernen Pfeile durchschos-sen ist. Auf dem Schilde steht ein gekrönter Helm, welcher dreiStraussenfedern, silbern, roth, silbern, trägt. Die Hehndecken sindroth und silbern. — Abdrücke von Petschaften. — Siebmacher, II.50. — Sinapius, I. S. 744, und II. S. 899. — v. Meding, III. S.501 u. 502 (nach Sinapius und Siebmacher). — Gaulle, II. S. 1727u. 1728. —- v. Hellbach, II. S. 273. — N. Preuss. Adelslexic., IV.S. 77, und V. S. 78.