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2 (1855)
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iniigen und Ansehen gelangten Freibergischen Patricierfamilie stammt,die früher unter dem Namen Hartutsch vorgekommen und aus Böh-men aus dem nahe an der sächsischen Grenze gelegenen RittersilzeHarticz entsprossen sein soll. Als Ahnherr der Adelsfamilie wirdvon allen hierher gehörigen Schriftstellern Nicolaus v. H. genannt,welcher bereits 1340 unter den Rathspersonen zu Freiberg vor-kommt, I356 das Bürgermeisteramt erlangte und mit seinen Söh-nen, Nicolaus und Hans, von den Land- und Markgrafen Friedrich,Balthasar und Wilhelm, Gebrüdern, mit Pretzschendorf, und 1365 mitWeissenborn belehnt wurde, auch in letzterem Jahre von Meinhardund Bertold, Gebrüdern, Burggrafen zu Meissen und Grafen zu Har-tenstein mehrere frei gewordene v. Erdmannsdorlfsche Lehne erhielt.Im 16. Jahrhunderte erwarb das Geschlecht auch in Böhmen Grund-besitz, auch sind einzelne Sprossen der Familie später nach Preus-sen gekommen. Zahlreiche Glieder des Geschlechts haben abernamentlich in kursächsischen Staats- und Kriegsdiensten sich bisauf die neueste Zeit ausgezeichnet, und während durch Vermählun-gen etc. mehrere Güter an andere Familien Ubergegangen sind,stehen der Linie Dorfchemnitz noch jetzt die seit 1365 verliehenenGilter Voigtsdorf und Dorfchemnitz, so wie das seit 1401 in derHand der Familie befindliche Gut Helbigsdorf zu.

v. Hartwig.

Schild geviert: I und 4 in Silber ein aufwachsender, rechtsgekehrter, schwarzer Ziegenbock; 2 und 3 in Gold eine vorwärts-sehende, doppelt geschweifte Meerjungfer von natürlicher Farbe,welche ihre gekrümmten Schweife, von denen der eine nach obenlind rechts, der andere nach oben und links stellt, anfasst. Aufdem Schilde steht ein gekrönter Helm, aus welchem der Ziegenbockdes 1. und 4. Feldes zwischen zwei silbernen Büffelshörnern auf-wächst. Die Helmdecken sind schwarz und silbern. Wappenb.(1. Kgr. Hannover, F. 8 u. S. 7 u. 8. Freih. v. d. Knesebeck,S. 147 u. 148 (citirt das N. Preuss. Adelslexicon, II. S. 336, undV. S. 215, so wie das Meklenb. Wappenb., Tab. XXI. 74, dochgehören diese Citate nicht zu der hier in Rede stehenden hannö-verischen Familie v. Hartwig, sondern beziehen sich auf anderegleichnamige Familien). Das im N. Preuss. Adelslexicon, V. S. 215,