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2 (1855)
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v. Haüstein, III. Suppl. S. 33. Beckmann, VII. S. 216 219,und A. No. 12 (nennt den Sparren, nach Siebmaclier, eine Spitze,und zwar einezugeschärfte", und giebt an, dass, nach Familien-nachrichten, der Helmschmuck früher sehr verschieden geführt wor-den sei. Es sei bald eine Jungfrau, bald ein Arm, bald eine bi-schofliche Inful, ja auch ein aufwachsender Greif auf dem Helmevorgekommen). v. Meding, 111. S. 167, nach v. Hattstein, Sieb-maclier und Beckmann. Supplem. z. Siebm. Wappenb., VII. 29(der Sparren ist abgekürzt). Im reichsgräflichen Wappen vomJahre 1745 (s. unten) wurde der Schild unverändert beibehalten,aber mit der neunpcrligen Krone und mit vier gekrönten Helmen der Helm des Stammwappens nahm als fünfter die mittelsteStelle ein so wie mit zwei auswärtssehenden, doppelt geschweif-ten, goldenen Lüwen als Schildhaltern, vermehrt. Aus dem rech-ten Helme wuchs der vorwärtssehende Rumpf eines gekrönten, bär-tigen Mannes auf, dessen rothe Kleidung mit dem Pfahle undSparren des Schildes bezeichnet war; der zweite trug einen auf-wachsenden, einwärtssehenden, silbernen Greif, der vierte eineneben solchen, goldenen Löwen, und der linke den Rumpfeinesrotli bekleideten Mannes mit silberner, nach links gekehrter Zipfel-mütze. So ergeben Abdrücke von Petschaften und die Suppl. zuSiebm. Wappenbuch, IX. 2, das grätliche Wappen. NachrichtenUber die Familie liefern: Gauhe, I. S. 503 505 (nach Bucelini,Stumplf, Schweiz. Chron., und Steider, ßernerischer Lorbeerkranz);v. Hellbach, I. S. 337, und das N. Preuss. Adelslexicon, II. S. 139u. 140: Erlach, die Freiherren v. (unter Berufung auf Leu, Schweiz.Lexic., VI. S. 392411); May, Hist. milit. de la Suisse, VI. S. 62;Lutz, Nekrolog merkwürd. Schweizer, S. 124130 etc. Freih.v. Ledebur, I. S. 207.

Anhalt, Preusseil, Schweiz. Altes, ursprünglich schwei-zerisches Adelsgeschlecht, welches nach Stumplf u. A. zu den sechsältesten Geschlechtern der Schweiz gehört und wie viele alte schwei-zerische Familien von den Grafen von Neuchatel hergeleitet wird.Der Silz der Familie waren namentlich die Cantone Bern und Frei-burg, und das gleichnamige Stammhaus im Rernschen stand bis ins13. Jahrhundert dem Geschlechte zu. Christoph v. Erlach wohnte,nach Bucelini, 1165 dem Turniere zu Zürich bei, die ordentlicheStamnireihe aber beginnt mit Huldrich v. E., Herrn zu Rychen-bachen, um das Jahr 1270. Mehrere Sprossen des Geschlechtswaren Feldherren der Berner. und Burchai'd v. E. war in der Mitte