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stchl ein, mit einem von Golil, Blau und Schwarz sechsmal gewun-denen Wulste bedeckter Helm, aus welchem zwischen zwei von Goldund Schwarz mit gewechselten Farben quer getheilten Straussen-federn, ein geharnischter, im Ellbogen links gekehrter Ann auf-wächst, welcher in der Faust ein mit der Spitze rechts gekehrtesSchwert hält. Die Helmdecken sind blau, schwarz und golden. —Abdrücke von Petschaften. — Pomm. Wappenbuch, II. S. 134 undTab. L. — Svea Bikes Vapenbok, Tab. 69. — Siebmacher, V. 224,giebt mit dem Namen: Köller unter den Regensburgischen Patricier-geschlechtern ein gleiches Wappen an. — Hupel, N. Nord. Miscellen13. u. 14. Stück, S. 467, beschreibt das Wappen, wie folgt: imvon Gold und Schwarz quer getheilten Schilde oben ein wachsender,aschfarbig gekleideter Kühler oder Kohlenbrenner, welcher mit einerplattliegenden, silbernen Mütze bedeckt ist und einen brennendenAst von sich hält; unten ein goldener, auf beiden Seiten mit einembrennenden Aste belegter Sparren. Auf dem Helme wächst ein ge-spiegelter Pfauenschweif zwischen einem goldenen und schwarzenFluge auf. Die Hehndecken sind schwarz und golden. — v. Hell-bach, I. S. 675. — N. Prcuss. Adelslexic., III. S. 135 (ohne An-gabe des Wappens).
Prenssen. Aus Niederbayern stammendes Adelsgeschlecht,welches vom Kaiser Maximilian II., 5. Aug. 1569, den Adelstanderhielt und sich später in Lielland und Schweden ausbreitete. InSchweden würde der aus demselben stammende k. schwed. General-Major Friedrich v. Kühler von der Konigin Ulrike Eleonore vonSchweden, 1719, in den Freiherrenstand erhoben. — Die Familiehat sich, nachdem 1814 das schwedische Vorpommern an Preussengekommen, in Preussen ausgebreitet, und ist jetzt in Pommern imFranzburger Kreise begütert.
v. Koenemann.
Im blauen Schilde ein aufrecht stehender, an jeder Seite zwei-mal geasteter, natürlicher Baumstamm, welcher von einer nachrechts sehenden, silbernen Schlange schwanenhalsförmig umschlun-gen wird. Auf dem Schilde steht ein gekrönter Helm, aus welchemein vorwärtssehender, geharnischter Ritter aufwächst, welcher dieRechte erhebt, die Linke aber an das an der Seite nach rechts