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vollständig gewappneter Ritter aufwächst, welcher in der Rechtenein Schwert nach oben und einwärts führt, die Linke alter in dieSeite stemmt. Die Helmdecken sind grün und golden. — Abdrückevon Petschaften. — Wappenb. d. Preuss. Monarchie, III. 57. —Freih. v. d. Krohne, II. S. 151. — v. Hellbach, I. S. 597. — N.Preuss. Adelslexic., II. S. 458.
Preussen. Altadelige, llinterpommern angehörende Adels-fainilie, welche namentlich im Fürstenthum« Camin und im KreiseNeustetlin begütert war. Erdmann Ludwig v. II. war kurbrandenh.Rath, und von den Nachkommen desselben Hans Paul v. II., k.preuss. Capitain. Von den drei Söhnen desselben aus der Ehe miteiner Tochter des k. preuss. Obersten und General - Adjutantenv. Schweder pflanzte Alexander Georg v. II., geb. 1720 und seit1765 k. preuss. Kammerherr, Herr auf Ringenwalde und Jegel,-inder Ehe mit einer v. Colomh, früher vermählten v. Ilollehen, dasGeschlecht durch zwei hochberühmte Sühne, Friedrich WilhelmChristian Carl Ferdinand v. II. und Friedrich Wilhelm Alexanderv. II., fort. Von den beiden Söhnen des Ersteren erhielt der äl-tere, Eduard Emil v. II., vom Könige Friedrich Wilhelm III. vonPreussen, 31. Oct. 1809, die Erlauhniss, Namen und Wappen dererin einer Linie erloschenen v. Dachröden dem seinigen beifügen zudürfen.
v. Hymmen.
Schild zweimal <[uer und in den beiden unteren Reihen auchder Länge nach getheilt, 5 feldrig. Oben (Feld 1) in Gold ein auf-wachsender, rechtssehender, rother Adler; 2 und 5 in Schwarzzwei, von den Seitenthcilen der Felder ausgehende, mit den Spitzenin der Mitte der Felder fast zusammengehende, goldene Sparren,und 3 und 4 in Silber zwei schwarz eingefasste, silberne Carreaux.Auf dem Schilde stehen zwei gekrönte Helme. Aus dem rechtenbricht einwärtssehend der rothe Adler der oberen Schildeshälfteauf, und der linke trägt zwei schwarze, in der Mitte mit einemaufrechten, goldenen Sparren belegte Büffelshürner, zwischen wel-chen ein sechsstrahliger, goldener Stern schwebt. Die Hehndeckensind rechts roth und golden, links schwarz und golden. — Ab-drücke von Petschaften. — Wappenb. d. Preuss. Monarchie, III.