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1 (1855)
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175
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v. Gottschalck.

Scliild geviert: ! und 4 in Silber ein rechts gekehrter Kranichvon natürlicher Farbe, welcher in der aurgehobenen, rechten Kralleeinen goldenen Pfennig hält; 2 in Blau vier (2 und 2), und 3,ebenfalls in Blau, drei (2 und 1) goldene Pfennige. Auf demSchilde erhebt sich ein Hehn, welcher den Kranich des 1. und4. Feldes trägt. Die Helmdecken sind rechts schwarz und silbern,links blau und golden. Abdrücke von Petschaften aus der Fa-milie.

Sachsen. Der kursächs. Capitän Gotthelf Friedrich AugustG. und der Bruder desselben, der kursächs. Lieutenant AugustFriedrich G., erhielten im Jahre 1805 von dem regierenden Für-sten von Schwarzburg-Sondershausen, Günther Friedrich Carl, kraftdes dem fürstlichen Hause Schwarzburg damals zustehenden grossenCoinitivs, den Adelstand, und dem k. sächs. Major August Friedrichv. G., später k. sächs. General-Major, wurde laut amtlicher Bekannt-machung vom 3. Aug. 1824 vom Könige Friedrich August I. vonSachsen gestattet, sich des ihm von dem fürstlichen Hause Schwarz-burg verliehenen Adels im Königreiche Sachsen bedienen zu dürfen.

v. Graeve, Edle.

Schild golden eingefasst mit Mittelschilde. Im golden einge-fassten Mittelschilde ein silbernes, fünfspeichiges Rad. 1 in Silberder golden gekrönte und bewehrte preussische, schwarze Adler mitden goldenen Kleestengeln auf den ausgebreiteten Flügeln; 2 inBlau zwei in das Andreaskreuz gestellte Schwerter mit goldenenGriffen; 3 in Blau ein aus der Theilungslinie hervortretender,rechts gekehrter, schwarzer, geharnischter Arm, welcher in derFaust ein Schwert nach oben und einwärts hält, und 4 in Goldein aus Bäumen am linken Schildesrande nach einwärts halb her-vorspringender, goldener Hirsch mit achtendigem Geweihe. Aufdem Schilde stehen zwei gekrönte Helme. Der rechte Hehn trägtzwischen einem offenen, schwarzen, mit goldenen Kleestengeln be-legten Adlersfluge den geharnischten Arm des 3. Feldes mit demSchwerte, und der linke vor zwei bräunen Büffelshörnern denpreussischen Adler des 1. Feldes. Die Iielmdecken sind blau und