wappen. — Abdrücke von Petschaften. — Siebmacher, III. 140 (derSchrägbalken scheint mit einem Thyrsusstab belegt zu sein). —Seifert, Bcschr. d. adel. Geschl. v. Gohr. Weissenfeis, 1709. —Wappenb. d. Kgr. Bayern, III. 8. — v. Wülckcrn, 3. Abth. S. 20.— v. Hefner, II. 34 u. S. 37. — v. Lang, S. 134. — N. Preuss.Adelslcxic., I. S. 255. V. S. 184.
Bayern, Preussen. Alte cölnische Adelsfamilie, welche ausdem Cölnischen schon im 12. Jahrhundert mit Markgraf Albrecht I.in die Altmark kam. Otto v. Gohr kommt 1375 urkundlich vor.Der Stammsitz in der Altmark war Goren (Gohr) bei Stendal. Meh-rere Glieder der Familie kamen mit dem deutschen Orden nachCurland, und ein Zweig wendete sich vor mehreren Jahrhundertenin das Elsass, in welchem die Familie später als freiherrlich derRitterschaft einverleibt wurde. — In neuerer Zeit hat sich die Fa-milie auch in Bayern ausgebreitet und wurde 1812 in die Adcls-matrikel in der Classe der Freiherren eingetragen, darf aber miteiner anderen Familie v. Gohren, welche 28. April 1817 in Bayernimmatriculirt wurde, und deren Wappen das Wappenb. d. Künigr.Bayern, V. 66, giebt, nicht verwechselt werden.
v. Goldammer.
Schild geviort mit Mittelschilde. Im blauen Mittelschilde einschrägrechter, silberner Balken, welcher mit drei rothen, goldenbesaamten und mit grünen Kelchblättchen versehenen Rosen belegtist. 1 und 4 quer getbeilt, oben in Grün ein auf einer, die Thei-lungslinie berührenden, goldenen Krone sitzender, einwärtssehenderSchwan mit ausgebreiteten Flügeln und goldenem Schnabel, untenvon Gold und Grün viermal quer getbeilt. 2 und 3 in Gold eineinwärtssehender, schwarzer Löwe mit silbernen Tatzen, silbernerKrone und rother ausgeschlageuer Zunge. Auf dem Schilde stehtein gekrönter Helm, auf welchem zwischen einem offenen, schwar-zen Adlersfluge ein rechtssehender Schwan, wie der im I. und4. Felde, sitzt. Die Ilelmdecken sind rechts grün und silbern,links schwarz und golden. — Nach Angaben des Diploms. — Ab-drücke von Petschaften. — Dorst, Allg. Wappenb., II. S. 94 u. 95.— Wappenb. d. Preuss. Monarchie, III. 29. — Wappenb. d. Sachs.Staaten, II. 65.