Druckschrift 
1 (1855)
Entstehung
Seite
157
Einzelbild herunterladen
 

157

/

auf der Spitze desselben stehenden grünen Baume. Auf dem Sehildesteht ein gekrönter Helm, welcher Berg und Baum des 2. und3. Feldes zwischen einein offenen Adlersfluge trägt, dessen Fliigelvon Silber und Hoth rechts durch eine linke, links durch einerechte Stufe gctheilt sind. Die Helmdecken sind rechts roth undsilbern, links blau und golden. Abdrücke von genau gestoche-nen Petschaften. Wappenb. d. Sachs. Staaten, II. 61. Dorst,Allgem. Wappenb., 1. S. 112.

Preussen und Sachsen. Altes, aus Bayern nach Schlesiengekommenes Adelsgeschlecht, aus welchem Glieder den Adel abge-legt hatten. Christian Friedrich Fromberg, k. poln. und kursächs.Commercienrath, dessen Vater zu Hirschberg in Schlesien durchseine mercantilischen Kenntnisse den Grund zu der späteren Bliithedes Handels in dieser Stadt gelegt hatte, erhielt vom Kaiser Carl VI.d. d. Laxenhurg hei Wien, 9. Mai 1732, wegen treu geleisteterDienste und in Betracht seiner adeligen Abkunft den erblichenAdelstand des heil. rüin. Reichs mit Besserung und Mehrung seinesWappens (Feld 1 und 4 ist das Wappen des bayerischen Ge-schlechts v. Fromberg). Der Adelstand wurde in Sachsen, 1. Dec.1732, notificirt, und später war die Familie in der Oberlausitzreich begütert.

v. Froreich.

Im silbernen Schilde auf einem schwarzen Hügel drei goldeneKornähren. Auf dem Schilde steht ein gekrönter Helm, aus wel-chem ein rechter, den Ellbogen links wendender, geharnischterAnn hervorkommt, welcher in der Hand eine mit der Spitze rechtsgekehrte, goldene Sichel emporhält. Die Helmdecken sind schwarzund golden. Abdrücke von Petschaften. Pomm. Wappenb., I.S. 29 und Tab. X. Die Suppl. zu Siebm. Wappenb., VII. 13,und Tyroff, I. 24, geben die Familie als freiherrlich, tingiren dasFeld blau, den Hügel grün, setzen auf den Schild eine ftinfperligeFreih'errenkrone, bedecken den Helm mit einem blau-goldenenWulste, kehren die Spitze der Sichel nach oben und links, undnehmen blau-goldene Helmdecken an. Freih. v. Krohne, I. S.3i8, II. S. 412. v. Hellbach, I. S. 390. N. Preuss. AdelsL,II. S. 201.