51
v. Böselager, auch Freiherren.
Im goldenen Schilde zwei sehnig kreuzweise gelegte, nach ohengekehrte, hlaue Schaufeln mit rothen Stielen. Auf dem Schildesteht ein mit einem fünffachen von Gold und Dlau gewundenenWulste bedeckter Helm, welcher drei gewundene, wechselweise gol-den und hlaue, mit einer Lilie bedeckte Schäfte trägt: die äusserenSchäfte mit der Lilie sind also golden, der mittlere blau. DieHelmdccken sind blau und golden. — Abdrücke von Petschaften.— Wappenb. d. preuss. Rheinprovinz, I. S. 15 u. Tab. XI. 22. —Wappenh. d. Kgr. Hannover, C. 23, mit zwei einwärtssehenden Lö-wen als Schildhaltern. — Supplem. zu Siebm., XII. 15. — RohensElement. Werk, II. 37. — TyrolT, II. 21 (die Schaufeln und dieStiele derselben sind blau, und der mit einem von Rlau und Sil-ber fünfmal gewundenen Wulste bedeckte Helm trägt drei silberneSchäfte, von welchen jeder mit einer silbernen Lilie besteckt ist.Die Stelle der Helnulecken vertritt ein weisses Rlättergewinde). —Gauhe, I. S. 3039. — v. Hellbach, I. S. 160. — N. Preuss. Adelsl.,V. S. 51. — Freih. v. d. Knesebeck, S. 90.
Hannover, Preussen. Alte, urkundlich schon 1134 und1363 vorkommende, ursprünglich westphälische Adelsfamilie, welchejetzt im Königreiche Hannover zu dem ritterschaftlichen Adel derOsnabrückschen Landschaft und der Niedergrafschaft Lingen ge-hört, auch in der prcussischen Rheinprovinz und in Westphalenreich begütert ist.
v. Bötticher.
Schild durch eine aufsteigende Spitze in drei Tlieile getheilt:rechts (vorn) in Silber eine rothe, golden hesaamte Rose; links(hinten) in Gold ein schrägrechter, schwarzer Raiken, und unten(in der Spitze) in Rlau auf grünem Rasen ein Eichstumpf von na-türlicher Farbe, welcher rechts nach unten, links in der Mitte ge-astet ist, und aus jedem Aste ein herabhängendes, grünes Rlatttreibt. Auf dem Schilde steht ein gekrönter Hehn, welcher einenPfauenschweif von neun (4, 3, 2) Federn trägt. Die Hehndeckensind blau und silbern. — Abdrücke von Petschaften. — Wappenb.d. Kgr. Hannover, E. 7 u. S. 5. — Freih. v. Krahne, I. S. 98. —Freih. v. d. Knesebeck, S. 90.
4*