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1829. von Berg.
Ernst v. B., auf Neuenkirchen,
Anton v. B., auf Puchow.
1833. von Schuckmann.
Carl Friedrich Christoph v. S., auf Kargow.*)Wilhelm Ludwig Diederich v. S., Major, auf Möllen.
') Wenn derselbe oder seine Nachkommen noch sieben Jahre mit einem Landgute in Mecklenbürg angesessen bleiben.
Landtags-Prot. d. d. Malchin 5. März 1833 p. 361.
Anmerkung.
Zu den eingebornen Familien gehören, ohne dass die oben angegebenen Quellen nachweisenunter welche Nr. sie zu stellen sind:
von Lücken
VOn Walsleben (s. v. Kamptz Handbuch des M. Civ. Rechts §. 172 p. 541.)
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