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Mecklenburgisches Wappenbuch
Entstehung
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den müsse, denn dies Werk soll nicht reformatorisch auftreten und kann denGang der Veränderungen in Bild und Farbe nicht nachweisen. Es sind daherhier stets die jetzigen Formen der altadlichen Familienwappen (bei den neuerenkann ja keinem Zweifel Kaum gegeben werden) aufgenommen worden, wobeijedoch einzelne Willkürlichkeiten, namentlich die so häufigen Kronen undSchildhalter, natürlich unberücksichtigt bleiben mussten, wie es die Wis Seil-schaft fordert. Dass bei diesem, gewiss notwendigen, Verfahren einzelne Ab-weichungen von den, in v. Behr's MS. und von den in v. Meding's „Nach-richten 46 enthaltenen Angaben (der übrigen weniger zuverlässigen Samm-lungen zu geschweigen) stattfinden mussten, war unvermeidlich5 das glaubeich aber versichern zu können, dass keine vorgenommen ist, der nicht Original-siegel oder höchst zuverlässige Quellen die nöthige Beglaubigung gaben und someine ich denn, dass, da überdies über jeden zweifelhaften Punkt, wenn's zuerreichen war, aus der Familie selbst Nachrichten eingezogen wurden, diesemWerke die Zuverlässigkeit nicht fehlen werde. Um die Prüfung derselben zuerleichtern, wird das Schlussregister zugleich nachweisen, wo Abbildungen,Beschreibungen und Nachrichten über die vorkommenden Wappen enthalten sind.

Der mecklenburgische Adel theilt sich bekanntlich in den eingebor-nen und nicht eingebornen Adel. (S. v. Kamptz Handb. des Meckl. Civil-rechts §. 17® ff.) Die Wappen des ersteren, mögen sie nun den Eingebornenim engern Sinne, oder den anerkannten oder recipirten Familien gehören, sindohne Ausnahme aufgenommen worden, und selbst die Familien, welche inneuerer Zeit, seitdem das officielle „Verzeickniss der in Mecklenburg floriren-den adlichen Familien, die für Eingeborne geachtet werden, Schwerin 1776 ubekannt gemacht ward, erloschen sind, wird man hier nicht vermissen. Ein