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[Hauptbd.] (1824)
Entstehung
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Platze blieben, worauf die übrigen sich friedlich in ihre Dörfer zurückzogen.Wenn aber ein Eingeborner einen andern Siwaher tödtet, so steht es demnächsten Verwandten des Ermordeten frei, entweder 1400 spanische Tha-ler als Lösegeld für die Blutschuld anzunehmen, oder die Auslieferungdes Mörders zu fordern, den er in diesem Falle das Piecht hat zu töd-ten. Gemeiniglich geschieht dies auf die Weise, dafs der Bluträcher denMörder an einen Baum bindet, und ihm durch einen Flintenschufs dasLeben nimmt. Die beträchtliche Summe des Lösegeldes erklärt sich ausdem Pieichthum der Siwaher; denn das Geld, welches die Beduinen durchihre Heerden, durch Raub und Karavanenzüge erwerben, zieht sich unfehl-bar allmählig in die fruchtbaren Plätze, von wo aus sie sich gelegentlichversorgen. Auch führt der Dattelhandel viel Baarschaft in dies Ländchen.Meiiemed-Ali konnte ihm daher eine Kriegssteuer von 12,000 spanischenThalern auflegen.

Die Justiz ist, wenigstens den Gesetzen nach, sehr streng. Diebstahlwird mit dem Verluste der einen Hand, ausgeübte Gewaltthätigkeit gegenFrauenzimmer mit achzig Streichen mit dem Ochsenziemer bestraft, undder Thäter mufs die Gefallene ausstatten und heirathen. Nur die verheira-theten Männer dürfen in dem oberen Theile der Stadt wohnen, derunglaublich eng und verworren gebaut ist. Sobald die Knaben heran wach-sen, müssen sie in besondere Häuser ziehen, die aufserhalb der ersten Ring-mauer der Stadt liegen; und hieher müssen sich auch alle Wittwer begeben,bis sie wieder verheirathet sind. Sollten diese Einrichtungen aus dem Alter-thum stammen, so wären sie höchst merkwürdig; vielleicht entspringen sieblos aus der heftigen Eifersucht und aus der Bauart der Stadt, die gleich-sam ein einziges Gebäude ausmacht, das aus vielen engen Hütten zusam-mengeklebt ist. Die drei Siwaher, von denen Ripaud in Alexandrien seineNachrichten über Siwah erhielt, erzählten ihm auch, ihre Stadt sey eingrofses Haus, in welchem die ganze Bevölkerung bei einander wohne *).

*) Langl&s zu Horneinann pag. 399.