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Gedenckwürdtger Geschtchten
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«ton mitNtderland«vtrdtvonSpaniengespcrret
sen hiebevormals/darbcyauch der bevor an-gedemen reformatiou der Raaber-statt anrc-gungbeschehen.
2. Öb zwar mit dem Türcken der liebeFriedezu einem guten Endt gerichtet wor-den/dannoch vmbderbißhcro bckandtcnvn-haltigkeit/fo wol vieler Drthcn einkommen-den bösen Acitung- vnd Rncgsvcrfassmgenwillen/zu eincrdefcnsion vnd etwas erlcich-terung Ihr Majest.so viel odligender schwe-ren Kriegs außgaben/damit auff vnvcrhoff-tcnFalldie bcrcitschafft der gegcnwchr ver-handcn / Jährlich mit freyer äichoünon
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z. Bey allenthalben/ insonderheit denen^ungarischen Gräntzhäusscrn / daran derwerthenChrisienheir sehr viel gelege/erschei-nende grossen Mängel an Proviandt/zu Vor-sehung derselben / von fchierstrommenderTrayd vnd Wein ctzung /50 o .MuchK orii/xoo.MuthHabcrn/vnddannioooo. EymerWcintrewhertzig ohne einige cnsschul-digungwürckllchdarzu geben.
4.Au Continuirung der «statt Wien/wieauch der Festung Raab fortificatwn geben^oooo.fl.in Geldt/ vnnd bey hiesiger Stattdie gemeine-landt Rabath auffz. Tag zuverwilligen.
5.Zu vnderhaltung allhiesigcrStatkguar-di/gcgcn vbcrlaß-vnd eitwaumung deß / auffdem 4and gebärenden Wein oder Most-Groschen wovoo.ft.darzuschiessen.
6. Das Vtußdorffcrifch Wasser- gebäwbetreffen!/ sollen d:e löblichen Stände diefortsctzung desselben entweder vber sich völ-lig nehmen/oder etlich viel tau senk st.zu einerergäbigen Summa verwilligen / bencbensdie noch von jüngst verwichnen Landtag ver-Willigte >000.st.erlegen.
7.Schiichlich-n/ begeren Ihr Keys. M.von den löblichen Stände/die in allen Land-tagen bißhcrovrgirte -L.andtaffelvnnd4.and-Gerichtsordnung/ auch das Machten wegcderPoliceyzudcro allergnädigsten Resolu-tion ohn längern Verzug nacher Hoff zube-fürdern vnd zu vbergeben.
-Demnach schon lang vor dieser Jett inFranckretch die Spanische/ Ge.-mestjchevnMcyländische vnnd hergegen in Spanienvnd Stato von Meylacid / die Frantzösischevnnd Saphoyschc Guter/Wechseln / Gelt/Schiff vnnd Waar angehalten/beschwert/mit Arresten beschlagen / auch zu theil reci-proce genommen worden / vnnd wc- ln schonhiebcvor d»e Stadcn der vereinbarten Ni-verlanden sich wider die Kön.Masestät vonSpanien mit frembdcn Potentaten tit nä-here Alllantz eingelassen/ vnnd allerley Mit-tel vnnd Vorschub zum Krieg gesucht/theilsauch erlangt/als haben höchstermelte Kön.Messest, steh vervrsacht befunden/alle Com-
mercien/Kauffmanßhändel / Gewerben/Handthierungen/jzu-vnnd abführung derGüter zwischen ihren Vmcrchanen vnd denermeldten Niderländischen Provintzen auchihren ungehörigen gantz vnd gar darnider zu-legen vndzuspene/bey vermeydung schwererStraff in nachfolgendem Edict begriffen.
-Demnach die Inwohner der widerspensti-ger Provintzien ein zeitlanghero Ihr Ma-jestät gnädiges nachstehen vnd vertragung/die Continuation des Kauffhandels vndGe-wcrbs vnter4.icenten mit ihren gehorsamenVnverthanen betreffend/mißbraucht/ja sichvnterstanden haben ihres gelüstens dasselbebißwctlenzu offenen/bißwcilen zuschliessen/pnndzwar in solchen Waaren vnd Güternwie sie es selbst gut dcuchte/ wiesle dann letzdiesen dann jenen Fluß gcspcrret v ind dasGewerbdarauffverbotten/allcs nach ihremeigenen gefallen vü besehaffsscheirder Gütervnd Waaren/zu ihrem eigenen nutz/ vnd zumerklichem Nachtheil vnnd schaden der ge-horsamen Vnderthanen/wie sie in gleichsamnach vnlangst allen Handel vnnd Gewerbauff die Statt Hertzogenbusch vnnd Bredaverbottem vnd es also zumal nicht billich daßsie/so lang sie von vnserer auffrichtlgcr vnderthänigkeit abgeschnitten bleiben / einigesVortheils vndNutzcs von obgemeltc Kauff-handel vnd Commercten geniessen sollen.
1. Fügen demnach zu wissm/daß I.Mai,nach reiffcr berahtschlagung mit jhroRegierungs/gcheimen vnd Cammcr Räthen / in-sonderheit/mit gutdüncken ihrer freundtlichvnndwolgeliebtcn MumenFraw IsabellaClara Eugenia/Infantinzu Hispanien/:c.gut vnd rathsam befunden haben die vor die-sem in gleichem Fall/das verbot! allesKauff-handcls vnd Gewerbs betreffend/ sonderlichAn.i59?.dcn -i.Februari^vnnd dann Anno
,6oo.den24. Novcmb. abgegangene Edi-
ctenvnd P!acaten/zu crncweren /vnd krafftdieses wivcrumb zu gebietenvnd vcrbicken/dzniemand sich gelüsten lassen soll einig gelt/proviandt/ Kauffmans Waaren oder einigandere dergleichen Sachen/wie sie seyn mö-gen/durch sich oder andere / zu 4andt / oberMcer/od' sonst zu Wasser durch die Scheid/Maaß/Rhein/Hpp vnd Ems/oder durch ei-,nig andern Paß oder Weg/zusenden/zu füh-ren oder zu transportiren in der RebellischeProvmcicn/noch von denselben einige dingeoder Kauffmanswaarcn/ die daftlbstcn ge-wachsen/gefalle oder gemacht/oder ine durchgemclte Provincien gebracht vnnd geführt,worden/m I.M. Provincienvndall anderGebiet zu senden/zu führen vnnd zubringen/mchts abgenommen.
2. Vnd sott dieses alles geschehen mit an-,gehenektcr Straff der Confistatton aller sol/eher Güter vnd Waarcn/wte auch derwcge/
Karren