Cygentliche 5
ihre Abgesandten geschehen vnnd erfolget/dannsolten sie steh zu dem End/zu I. K.M.erheben/das jcnigc alles zu approbieren vnndzubclleben was vorgangen/würden ste dar-durch ihre wolgegründte Vora vnd angezo-gene Motive nretraetlren/ vnd männiglichzu verstehen geben/sie hetten ihres Vorbrin-gens keinen bcstendigen Grund gehabt / nurmehre Verbitterung vndWctterüng gesuchtvnd Ihr Kcys.May.vnd andern Chur vnndFürsten vnnötigc Mühe vnnd Vnkostenzu-gezogen/oder jrc dahin abgefertigte Gesan-dcn/das senige nicht in mz nclaliz gehabt/ wzste vor vnd anbracht/welches ihnen ntt alleinverwetßlich vnnd schimpfflick^n / sondernauch bey andern hohen vnd grossm Potenta-ten in-vnd ausserhalb deß Reichs / sonderlichden fenigen/so gleichmessiger Meynung mitihnen gewesen / vnnd noch / verklciner liehenseyn würden/ ste wüsten auch nicht wie ste esgegen Ihrer ?ottenrer oder andern FürstenvndStänden deß Reichs verantworten könd-ten.
Bann ob wol ste in keiner Abred / sonderngern gestehen/daß ein Churfürst oder Fürst/> sowolalsgMre/ vmb seiner Vcrbrcchung! willen zu straffen/ desselben auch genugsamb! Exempel im Heiligen Reich vorhanden/sowürden ihnen doch Ihr Keys.M. dessen mitvns gnadigst einig seyn/ daß ein Chur c oderFürst m der Bestraffung nicht clcrcriorizto nclj ric, n15 seyn könne / als gemeine ieuth/mit welchen man vngehört vnd vncitirt nie-mahls zu procediren pflege / wan gleich auchdie Lrimlna nororis Vnd werde hierunterI.Kcyscrl.Mayest.zuständigejurizci-^iongany vnnd gar von ihnen inn keinen zweifletgezogen/sondern vielmehr gestanden / wannnur der moäuz proccclcct! der gestalt vor dieHand genommen / wie es d»e fundamentalGesetz vnd Reichsordnungen crfordern.IhrKeyserliche May.ist bewust/ daß auch nachden gemeinen lchenrechten/wann eine ülüe-renk? sich zwischen dcn^chenherren vnnd l.e-henmann ercuget/ dieselbe per parc;cucize.' hie gleiches Schtldts vnd??amens müsse äe-ciäl er vnd erörtert/wie vielmehr aber in Be-straffung hoher vnnd grosserpcrsonen sollend»e jenigen(inhalts derCapitulatiowzu rathgezogen vnnd befragt werden / die Ihr Key-serltche Maiestät innerste vnnd geheimbsteRäthe/vnd dem ienigen anStand/Ehrc vndBigmteten gleich der bejiraffet werden jöl-te»
Was ihr Gemüth vnd Meinung wegender Translation der Chur gewesen/wer IhrKeystM.glcichfals nicht vnbewust / ste Hei-ken auch ansehenlich außfuhren tagen/ wie esvor diesem sty gehalten worden / darbcy mü-ssen ste auch nachmahls verharren / köndtcnauch bey steh nicht befinden / wie die von Ihr
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Key.Mas. deroselben Resolution-,nnc5lirreClausul/wegen der Pfaltzißchen Kinder vnndAgnaten/vn daß solche zur Hüte odcrRcchtgewisen seynsoltcn / zu Fried vnd Ruhe köntenützlich seyn/vndohncWeittrung ablauflen/dieweil der ^gnzrorumjura gantzwngcwißgemacht / vnd aufl vichurationcs vnnd denvngcwisscn deß Rechten außgang gcstelletworden.
Bann einmahl gleichwol vnzwciflentlich/daß die iurz qu-clirz, sonderlich per propri.u m 5,^um.niemandt können enrzogcn/vicl-weniger aber der Vnschüldigc gleich denSchuldigen könne best raffet werden/ da stenun in ihrer pcrsönlichenGegenwarth sollenhelffen deliberirn/wie/waü/ wo vnd ,vas ge-stalt die gütige Handlung oder m emssehungderselben der Proceß anzustellen / würden stenit allein alle das vorgehende belieben/ derAnzrorumjul-S vorvngewiß halten/vnd al-len Chur-vnd Fürstl.Häuscrn (die gesambkehandhaben vnd erlangt) ein solches prch uäj-ciumzu ziehen / welches vnwiderbrknglich/vnd gegen den Chur- vnd Fürstlich Häusernvnverantwortlich/zugcschweigcn/ wie/ vndauffwas maß ein solches j uüici um z», formi-ren/weiln sie angeveutet/alle Chur vnFürst-lichc Häuser daran intcrcssirk / "sie bey ihnennicht befinden köndten.
Wann dann shr Key. M. hierauß genug-samb vcrnchmen/warunib vnd auß wasVr,sachcn sie zur persönlichen Erscheinung / ge-stalten Sachennach / sichnfchcverstehen/viel weniger aber von ihren angcdeuten woi-gegründen Vor.z vüeon-jtriOmbu; abwei-chet,/oder ihnen vnd der Ch.Postc, ität/vndallen andern Chur-vnd Fürstlichen Hausernein solch pr^juclicium zuziehen lassen kön-nen / welches inen gegen denselben vnvcrant-wörtlich vnd verwetßlich der grossenGefabr/damit ihr iandc an fttzo gantz vnnd gar vmb-gcben/vnnd ste täglich von ihren Vnvcrt5a-ncn vmb Rettung vnnd Schutz angekauftenwürden- zu geschweigen/ so betten sievnder-thänigst/Ihrc K.M.wolten solche jre Ent-schuldigung gnädigst vcrmercken / auff vnndannehmen/ vnd gewiß dafür achten vnd hal-ten/daste ihre schwere Pflicht/fundamentalGesetze/auffgerichtcte Lonttilunonez vnd-Ordnung ein anders nicht erimwrtenvnndweiteten / sie sich der gestatt gegen Ihr Key-serlichcMaicst.erweisen würden/ wie es dietVchuidlglcit an/hrselben erforderte/ Vndweil der hochnothwendige vn lang gewünsch-te Fried in I.K.M.Handen/sozwe'ftietenste gar nicht/I. Key.Akafest.als cm friedlie-bender Keyscr / würden dem H.Röttt.Relchvnnd dcffenGlicdern denselben reichlich n.->-therlcn alles das jenige/ was solchem hinpcr-tichaußdenlwegräumen/ vnndmchrzuge-ben/daß vntcr dcrosclbcn KeyscrlichenRegw-
' rung