Eigentliche VcrZclchnus.
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Massen auch die von vns mn ihrer Majestätguadigstcr vorwiesencr Bewilligung vnndBcsiettigung /auß hochbeweglichen Vrsa-chcn verordnete vcfenlorcsso vnscre nun-mehr angezogenen MajestätBrieff nachge-lassen vnd bcstcttigte Religion in giitcr Huthalten sotten/ von einander trennen / vnnddanncn her auch vnscr Consistorium / vntcrbeyderley Gestalt / gantzlichen auffhcben/vns vereinigte Stande bey öffentlichen An-st mmcnkunfften/wle dieselben vor sich / alsoa: eh durch ihrebösc Werckzeuge / einanderverhaßt vnd wicdcrig niachen/zurVnciNig-keit anlaß geben / mehrgemcltt vnscrc seiftezwischen vns Standen luvvttaquc aiift-gerlchtcn vnnd mit dem MaicstätBncff/iaiidtag/sowolvonI.K. M. ietzigen vn-sern allcrgnädigstcn König vnnd Herrn er-langte General Constrmatwn aller vnscrPrtuilegicn vnd Freyheiten dieses König-reichs IN ipccic bcstcttigte Vereinigung/nur ihr böses Vornemcn fortzusetzen/andersvnd anders außgelegti -Äle Äefensorcs baldmit grossen Verheißungen / bald nllt Be-dräwungcn ihrer Römischen Keys. Mastschwerer Vngnadc/ daß sie Vrlaub nemenjölccnzu berede sich vnderfangcn/ auchdan-ncnhcroetliche schwachglaubige Persohncnvnscrs Mittels zu wancben vcrvrsachet/an-dere mtt Vcrheissuitgauch blufft ragung inevornehmer Aempter dahin gebracht/daß sieinErwcgung sonsten ihrer wenig geachtet/auch leine-Lncb vnd Förderung bey inen ha-ben würden/wegen deß Aettlichen wider ihrGewissen sich an der einmal erkandttn vnndvnbckantcn Warben vcrgessen/vomGlaubcabgefallen vnd zu ihnen sich gewendet.
Nachmals scind sie weiter fortgefahren/vnd nach Erlangung hoher Aempter habensie nicht allein bey K öniglichen vnd LandesExpeditionen/sondern auch auff I.K. M.Herschafften alte vnnd nützliche Ärencrschimpfflich abgeschafft/hcrgege aber andereHauptleme/vnd ihre Mitgchüiffen/soirerReligion lud vnazugethan / ander verge-henden Stelle cingeschoben/durch sie man-nichfattiger Weiß die -L.eut wegen der Rcli-gion gcpcinigct/diesclbenvnter dem ScheinWeltlicher Verwirckung verweisen laßen/die Priester > ab vrraq ue auch atiff de Pfar-ren/wosie nach ettheiltem MajestätBricffvnd Vereinigung sich befunden/ abgeschafftvnnd ihre Stellen mit andern vnter einerleyGestatt ersetzt. In den Präger Stätten abertuest Verordnung gethan daß die tüb vnsdiefürncmbsten stellen vnnd Aempter be-kommen/welche hernach durch ihre manig-faltige 4ist vnd Vräuwort / andern Rahtö-persohncn iub vrraque frön Muthwillen sovcrvbet/daß sie fast alles was sie nur begeretvnd ihnen angcmuhtct/thun Müssen.
Wie dann die Bürgermeistern vndRach/der Alten/Newen/ so wol Kleinern StattPrag/die wir vns zu der Böhmischen EoN-fcssion bekennen vnter beyderley Gestaltscind/dtßalso begegnet/ daß wir nemblich/nach dem vns n»cht genugsamb wissentlichgewesen / daß vnsere Vorfahren/ vnnd alleandere Statt l uv vttaquc. mit Aufftruck-ung ihrer Statt Insigel/zu einer Aeir beyallgemeinem Landtag / als vmb dcn Maje-stätBrirffvnd Freyheit der Religion ange-halten worden/den hohem Standen vnterbeyderley Gestalt/ vndhergegen sie wider-vmb ihnen so hoch vnd thcwer bey Vcrlich-rung der Ehren verschrieben/daß sie sämpt-lich vor einen Mann vnnd einer vor alle ste-hen/einander dißfals bcschtrMen sollen vnndwöllen/auch laut deß MaicstätBricffs viidiandschlusscs schuldig gewcsen/wan die vberdas Lonilllorium vnd Pragerischeclemia verordnete Herrn ll^tenlorcs zuEtWegung etlicher den MaiestätBrieff vndvnscre Religion betreffender Sachen dieOb« Herrn 4andOfficlrcr/4andrechö Bey-sitzer vnnd I.K.M. Hoff vnnd CaMmerRäth / beneben sechs Personen äuß jedemKreiß nach Prag beruften würden/wirvit-scrsMittels/ außsedcr Statt i»n gleichenzwo Personen dahin zu schicken / vnd diß istvns deßwegen nicht allerscNv wissentlich ge-wesen/ daß bald von derselben Aeit an viel-mals die Aempter M den Stätten zu Ver-new vnd Enderung kommen / auch von denvns beygesetzten vnd vorgestellten Personenlud vns wie aüch andern vns dißsals Hin-derung vnd Emhalt gethan/ indem I. K»Mafestät verordneten Richtern allhler/soallerseits lud vns,vor Abreisung ihrer Ma«icstät wider allen vorigen Gebrauch/solcheInstruction gegeben worden / daß sie sichvnscrer Kirchen lud vrraguc Fundirungvnd Stifftung/deßglcichen allerhandt der-selben Einkommen anmassen/vndohne ge-dachten Kcyserl. Richter keine Kirchspiel/auch in seinen eigenen Sachen anderer Ge-stalt zusammen kommen vnd solches zu ver-sorgen Nicht Macht haben sollenr welchesdann wider die Befrcyung/MasestätBrieffvnnd Vereinigung lauftet / so unter an-dern dieses vermag so viel derer Ml, vcra.quc selbst eigene Sacheit/auctz Kirchen vndReligion betrifft / daß Ihr Keys. Mast Mitsolchen nicht belästiget werden/ sondern siedie Stände lud Vlrsque ohne Bemühungihrer Keyserlichcn Majestät solche sctbstenrichte vndschlichten sollen: seind doch dahinvon ihnen beredet worden/ daß (nachdemvnssctzo zu letzt / die Herrn vctenlo^^ znzweyen vnterschiedlichcn mahlen ordentlichdurch Schreiben/vnter sich erfordert) w»rkeinen vnsers Mittels vorgehendem Ge-
^ I brauch