siituirct werde möchte. Welche grosffVor-sorg ihre Majestät nun vor das gemei-ne Vatterland vnnd Reich dieser Nation/nach dem nünmehr mit dem cusserlichenFeind ein Friden getroffen/ vnnd durchGöttliche Verleihung ihr Majestät des-sen Cron vnnd Verwaltung glücklich an-getreten/ auch wie hoch diestlbe solchs jhrjederzeit angelegen sein lassen/ istalhicranjctzo wcittlauffttger zu vermelden vnnötigerachtet worden / in sonderlicher Erwegungsolches alles/als ncwlicherzeit vorgegangc/vmbsovicl mehr noch in frsschen Andenck-cn bey männiglichen seyn werde. Iu demauch der Verlauffvnd Suceeß kury abge-wichener Im hievon gnugsamAnzeigcthu/in dem ncmlich nach Hinlegung deß Türcki-schen Kriegs / die m diesem Reich jamer-lich entstanden inncrltche Vnruhe/ Bür-gerliche Iwcyspaltung Vneinigken vnndFactloitcn/ gleich als ein starckc Wasscr-fluth auch tn die benachbarte 4ande sich er-gossen/da dann ihre Majest. keine Vnkö-stcn/Mühc/ Arbeit/vnnd Sorge / ja auchnicht die Brüderliche Verbitterung vndab-gunst selbst sich abwenden lassen/ daß sienit vielmehr jhr Gut vnd Blut/auch dasi.c-ben selbst/dem glück vertrawet vn gewagek/auch ihrer selbst eigner Erblanden/vnndfrcmbder Fürsten Hülff solchen Orthenzum besten gerichtet vnd verwendet/zuge-schweigcn das ihre Mayest. selbsten demgemeinen Nutzen zu Ersprießlichkeit / nachBeschaffenheit deroSachen/ einezeitlangauch von seiner selbst eigen höchsten Autho-ritct vnd Ansehen / nicht ei n geringes fallenlassen/damit solche Vnruhe vnnd Factio-ncn gcdampffet/ die innerliche Iweyspal-tungen/auch andere hochsorgliche Vornch-mcn/danncnhero der gemeine frieden/ so mitdem Erbfeind mit grosscrMühc geschlossen/durch solche innerliche Trennungen leicht-lich heue mögen gebrochen vnnd zerstöretwerden/ vntergedrückt würden vnd also dielangstbegehne Ruhe vnd Frieden in diesemKönigreich wlderbracht/ bestätiget vnd ih-re Majest. sich einen wahren Vatter deßVatterlandes cine>» Beschützer vnd Vcr-tkctterdeß Vngarischcn so wol gemeinen/als Privat Nutzens m der Warheit vnndThat selbst erzeigen vnd erweisen möchte.Dcsien löblichen vorncmens Frucht vnndNutzen dann/ so ihre Kcyserl. vnd Kömgl.Majest bcneben den getrcwen Ständen die-ses Königreichs Ratschlägen vnd Wunscherlangst/haben sich jhre Majest.blllich hochzuerfrcwcn/als welche gcsmnet auch hlnfu-ro/vermöge jhrcr Vätterltchen Vorsorgevnnd wolmemendcn Asscction gegen diesemlöblichen Königreich Vngarn/ so das ersteihres Königlichen Regiments/ vnd daherö
Verzclcynus. 8»
vmbso viel desto lieber alle jreRatschtage vndVermögen dahin anzuwenden/ daß alles al-lenthalben in äuten Frieden gesetzt werde/auchauff die Verbundnusscn vnd was son-sten diesen köstlichen Frieden widerumb zuzerstören angesehen sein/viid in Summaal-les so dem Feind ersprießlich sein möchte/ein Sorgsame wachendes Auge jederzeit zuhaben.
-Demnach aber die Keyserl. vnd KöNigl.Majest. auch die algemcine Ableibung vndtödtlichen Hintrit/wie auch daß schwere vn-vermögliche Alter/ so ohne daß bey ihrerMajestät Mit Schwachheiten gemeintichbcladcn/jhnen reiffltch zu Gemüth geführt/vnd insonderheit bey sich erwogen / wie hochbeschwerlich vnd schädtlich diesem löblichenKönigreich Vngarn es fallen würde / wanIhrer Majest. ( welches der All,nachtigegnädig werhütcn wolle) etwas Vnfalszustossenmöchte/ ehe vnndzuuor wegen ei-nes rechtmcsslgeit Successoris vnnd Nach-folgers am Reich/ daran all Wolfahrt vndhöchster Nutze des Vatterlandes bestehet/gewisse Verordnung tractitt vnd geschlos-sen were. Dann auch wie viel grosse merk-liche Gefahr/ Empörungen vnnd Jerrüt-tungcndurch solche Entledigung vnd ln-rcrrcgnutn allenthalben/ insonderheit aberdiesem löblichen Königreich/ so ohne das al-ler Orten mit hefftigem Hasse den Bcnach-barken/vnd grösser macht deß so nahe geses-senen Erbfeindes bcschwehrek/ zu entstehenpflegen / wie dan jhre Keys, vnnd Könl.Majest. viel lieber will/daß es dcrengckreveStande nach Gewonhcit heil vnd wolmei-nender Zuneigung gegen daß Vatterland/bey sich reifflich vnd zeitlich zu Gemüth zie-hen/dan daß sie solches durch eigenen Scha-denvnndersahrung dermal eins selbst innenwerden sötten. Dannenhero dann jhre Kej-serl. vnnd Königl. Majest. den löblichenFußstapffen jhrer hochgeehrten VorelternvnvVorfahrcn nachzufttzen/vnddem künff-tigen Vnglück Mit zetttjgen Raht zu vor-kommen/ allergnadtgst entschlossen / einesgewissen Königs vnd Nachfolgers / diesesKönigreichs/auffdem Fall jhre Majest.oh-ne Männliche eheliche ^eibs Erbe», abgien-ge/getvi sse Verordnung zu thun/Vü dan obauch wol dieses Orts der Durchleuchtigst.Fürsten / Herrn MaMnlianl / viid HcrniAlberti/beidcr Ertzhertzogen zu Oesterreichwelche jhrer Majest. als geliebte Brüdernaher verwandt / nach dieses löblichenKönigreichs altem Gebrauch / Persohnbillich in acht zu nemmcn gewesen / jedochauff gehabter retffer Rahtschlagung allerNotturfft / wegen gemeines vnd dieses Kö-nigreichs Vngern D^utzens/ vncrachtet de-ren Prätensiönen vn Vorwendungen dessen
ihre