Reise Beschreibung.
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5>. >/1u5c^ri5 Küchenjchrelber.
ro. 8cberbeäar Commmdant übers Confeck vü Gewürtze.
11. (üannari Juckerbecker.
12. Omac^ä^r, welcher des Königes Pagen vnnd andereHoffleute nach einem Ziel schtessen lehret/wird als an andern Höffender Bawmeisier gehaltem
Item die in Küche/Keller vnd sonst in gemeinen
Diensten auffwarten: M
5cbirec^i Wemsthenck / güldene GtschirLDiener.
Koch/ ^tme!cr?i Becker.
kerrascb Kalfactor od Fewrböter. 8aecaWasserträget.
KiI6ar Schanfflcr oder Gräber/ welche auch stets amHoffevnd imReisen bey denlComitat auffwatten/vnd an vngebanlenWegen/ wo es steil vnd schlipffricht/vnd also den Camelen/weilsierunde Füsse haben/vnbequem/Stuffen gtaben/vnd bey auffsitzung derZelte arbeiten/tieffe Köcher in die Erde/ vmb Wasser zuhaben/oderauch zu Secreken zugebrauchen/graben müssen.
5cbacirLackeyen VNd ka. die mit Beilen auffwarten vndofftmals eines Henckere Arbeit verrichten müssen. Vnd was derge-mcinm vnd kleinen Amptcr mehr Md.
Wenn der König selbst im Gerichte/ oder in öffentlichen Zu-sammenkunfften zur Taffel sitzet/hat Er in gemein zu Beysitzern / ne-ben zehen oder ü.von diesen fürnembstenHerin/den 8cäcr,iVlmsr?im>vnd»akim. Der Lccler ist 8upremus 8»ceräc>z, welcher der Gelar-teste/den ^Icorsn vnd Gesetze wolverstchcn/vnd wenn Et gcftagecwird / auslegen muß. Nach dessen Außspruch müssen die Vrtheil ge-sellet werden. Der Xlinac-im ist der ^.NroloZus, welcher dem Kö-nige die glückliche vnnd vnglückliche Stunden etwas zuthun oder zu-lassen anzeigen muß/jhm wird als einem Omculogegläubct / darumbder König ohn dessen Einrahten selten etwas fürnimpk. Der »»Kim
ÄesKönigeö
Beysitzer.
Lccier^.
aber ist dcr-lcib-meäicu5,der dem König saget/welche Speisen derGesundheit dienlich oder schädlich seynd.
vnd zwar die Chanen vnd andere Öber-Officirer/ gantze Länder/Städte vnd Dörffer/daß etlicher sonderlich desL»drem»ä äövlerzjährlich E,nkomen/übcr eine Tonne Goldes sich erstrecket/ Dann esist der Gebrauch bey ihnen/ das / wenn der König einen seiner Diener/oder den Er sonst liebet/zum Chan oder Fürsten machet / daß Er jhmauch seinen Stand zuerhalten gantze Länder/als Fürstenkhümber auff
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Besoldungder Hoffdie-
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