23. Adolphine Henriette Wilhelmine.
1830—1869.
(2. Tochter von No. 19.)
geboren zu Rehberg 22. Februar 1830, vermalt zu Janow 25. Mai lSöö^mit ihrem Vetter, 2 'Franz Hen-ning Grafen von Schwerin a. d. H. Schwerinsburg (Taf. XII. 44), starb zu Schlagenthin bei Münchebergam 3. Juli 1869 und wurde zu NeuendoriP beerdigt.
24. Laura Albertine.
1832—1847.
(3. Tochter von No. 19.)
geboren zu Rehberg 25. October 1832, starb zu Janow 22. October 1847, beerdigt zu Neuendorff.
25. Albert Julius Graf von Zieten-Schwerin.
1835.
(2. Sohn von No. 19, Vater von No. 29 bis 35.)
geboren zu Rehberg 26. Juni 1835, trat 1854 bei dem 7. Kürassier-Regiment zu Halberstadt in PreussischeDienste, ward 8. December 1855 Seconde-Lieutenant, trat 1858 in das erste Aufgebot 2. Bataillons(Burg) 7. schweren Landwehr-Reiter-Regiments über und nahm 1864 den Abschied. 1858 wurde er nachdem Tode seines ältesten Bruders Majoratsherr auf Wustrau mit Albertinenhof, und als solcher am21. October 1859 nach dem Recht der Erstgeburt 3 ' unter dem Namen von Zieten-Schwerin in denPreussischen Grafenstand erhoben. Nach seines Vaters Tode 1865 fielen ihm auch dessen sämmtlicheBesitzungen zu: Janow, Lantzkron, Neuendorff, b Rehberg, Bartow, Hohenbrünzow und Strehlow,sowie der Lehnsstamm auf Wisbur 4 ' und auch dessen Antheil an den Spantekowschen Familien-Lehen.
In Folge des Lehns-Auflösungs-Gesetzes für Pommern vom 4. März 1867 zog er den zum Allod ge-wordenen Lehnsstamm auf Wisbur ein, und errichtete ferner aus den ihm gehörigen alten SchwerinschenLehngütern zwei Fideikommisse, und zwar 1) aus Hohenbrünzow und Strehlow das von Schwerin-Ilohenhrünzowsclie Familien-Fideikommiss; 2) aus den Lantzkronschen Gütern (Rehberg, Janow, Lantzkron,Neuendorff b und Bartow) das von Schwerin-Janowsclie Familien-Fideikommiss, und berief zur Successionsämmtliche bekannte Schwerin's nach einer besonders und frei aufgestellten Successionsordnung.
Am 11. Juni 1870 kaufte er von der Familie von Meyenn die Güter Wodarg und Werder 5 ' nebsteinem Bauernhofe an letzterem Ort. Zu dem vom Vater ererbten Antheil an Spantekow erwarb er 1875die gesammte Spantekowsche Begüterung: Spantekow mit Forst, Rebelow, Drevelow und Strippow,von dem Grafen Friedrich von Schwerin auf Bohrau (Taf. XIV. 28), welcher dieselbe von der Familie ge-kauft hatte, nachdem diese den Verkauf an einen Mitbesitzer in Folge des Lehns-Aufhebungs-Gesetzes —welches das bisherige Besitzverhältniss unhaltbar machte — beschlossen hatte. Bereits 1874 kaufte GrafAlbert auch den seit 1856 für die Schwerinsburger Linie ausgeschiedenen Antheil 6 ' an der SpantekowerBesftzung: Dennin mit Stern und Japenzin, für die Gräflich von Zieten - Schwerinsche Fideikommiss-Stiftung.
Seit 12. August 1865 ist er Ritter des Johanniter-Ordens, und seit 25. Juni 1867 Rechtsritter.Als solcher betheiligte er sich während der Feldzüge 1866 gegen Oesterreich und 1870 gegen Frankreichbei der freiwilligen Krankenpflege in Feindes Land. Im September 1857 erhielt er vom Herzog von Coburgdas Verdienstkreuz des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens. Im Jahr 1874 wurde er auf Grundder durch den Grafenverband des Herzogthums Pommern erfolgten Wahl auf Lebenszeit zum Mitgliede
1) Vgl. Anm. 3 auf S. 371. 2) Die Mutter desselben steht unter No. 17. 3) Unter der Voraussetzung, dass der Majorats-
herr eine Adlige zur Mutter hat. 4) Vgl. bei No. 14. 5) Auf diese Güter, welche ehemals zu den Lehen des Arnd Vederow
gehörten, war 1480 dem Joachim von Schwerin, zubenannt Grawetop, die Anwartschaft ertheilt worden. Vgl. bei Taf. V. 56 und
63; auch Anm. 8 auf S. 93; ferner Taf. VIII. 5 auf S. 157, und endlich U. B. II. 533 und 498. 6) Vgl. bei Taf. XII. 31 auf S. 235.
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