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16.
(Jüngere) Linie Altwigshagen.
(Tafel XVII.)
1. Hans Hugold.
1556 — 1602.
(Siehe Tafel IX. 11, Vater von No. 2.)
wird 1556, gelegentlich einer von seinen Brüdern vorgenommenen Verpfändung aus Ducherow, noch alsunmündig bezeichnet, 1 ) war aber 1560, in welchem Jahre er seine Lehen muthet, grossjährig, d. h. 24 Jahralt, mithin also vermuthlich um das Jahr 1536 geboren. 3 ) Auch 1567 und 1569 empfing er seine Lehen,leistete wiederum 1601 den Lehnseid und erscheint 1602 im Lehnbrief. 4 ) Aus der väterlichen Erbschafterhielt er, nach einer Auseinandersetzung mit seinen Brüdern und in Folge der Vergleiche von 1570 und1598, 8 ) welche den mancherlei entstandenen irrungen unter den Brüdern 6 ' ein Ende machten, das Gut Witt-stock, woselbst er seinen Wohnsitz nahm,') und Antheile an Altwigshagen, 8 ) wie auch Besitz in Dem-nitz, Neuendorff, Lüpze, Willershagen und Aurose. 9 )
Er gab 1566 seine Einwilligung zu der Verpfandung 10 ) der, seinen Brüdern Henning und Jacob(Taf. XIII. 1, XVI. 1) zugefallenen, Altwigshagenschen Güter und streckte vermuthlich den Erben des Letz-teren zu der späteren Wiedereinlösung derselben Gelder vor, mit deren Wiedererstattung noch 1617 dieCurländischen Vettern (Taf. XVI.) hinter stellig geblieben waren. 11 )
An den in Preussen erworbenen Gütern seines Bruders Jacob (Taf. XVI. 1) erhielt er mit seinenanderen Brüdern gemeinsam und unter denselben Bedingungen 12 ) im Jahr 1562 die gesammte Hand; 13 )ebenso 1576 die Mitbelehnung 14 ) an den alten Lehngütern des Grosshofmeisters (Taf. VHI. 5).
Ausserdem finden wir Hans Hugold noch 1572 als Zeugen in einer Kirchenmatrikel 15 ) und 1598 alsBürgen für Balthasar von Wulften. 16 ) Endlich führte er 1602, in Gemeinschaft mit Hans von Schwerin aufDemnitz (Taf. V. 74), einen Prozess beim Beichskammergericht zu Wetzlar wider die Gebrüder von Lind-stedt wegen Besitzes in Altwigshagen. 17 )
Nach 1602 erscheint Hans Hugold nicht mehr; jedenfalls aber war er 1616 bereits verstorben, 18 ) dennin jenem Jahr heisst sein Sohn (No. 2) zu Wittstock erbsessen.
Vermalt war Hans Hugold mit Dorothea von der Lühe, Tochter des Otto von der Lühe aufThelkow in Meklenburg und der Sophie geb. von Bülow. 19 )
1) U. B. II. 492. 2) U. B. II. 503. 3) Auf der Stammtafel steht irrthümlich: geb. um 1560. 4) U. B. II. 524,
533, 561, 563. 5) U. B. II. 536, 558. 6) Vgl. Taf. X. 1. 7) Vgl. U. B. II. 521, 536, 546, 558, 561. 8) Daselbst gehörten
ihm 4 Hufen. Vgl. ü. B. II. 521, 536, auch 587 auf S. 396. 9) ü. B. II. 558; vgl. auch 580. 10) U. B. II. 521. 11) ü. B.
II. 581 auf S. 393. 12) Vgl. Taf. XVI. 1. 13) U. B. II. 506. 14) U. B. II. 546. 15) U. B. II. 538. 16) U. B. II. 560.
Vgl. auch Taf. VIII. 10, X. 2, XIII. 2. 17) Die von Lindstedt hatten auch Lehnbesitz in Altwigshagen. Vgl. U. B. II.
535, auch 587; ebenso Taf. X. 8. 18) U. B. II. 580. 19) Dieselbe wird im Familienbuch der von Bülow nicht auf-
geführt.
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