18. Albert Christoph Carl.
1747 — 1748.
(5. Sohn von No. 9.)
geboren zu Pasewalk 12. Februar 1747, gestorben daselbst 1748.
19. Friedrike Caroline Wilhelmine.
1751 — 1810.
(5. Tochter von No. 9.)
geboren zu Busow 23. September 1751, x) vermalt im October 1786 mit dem Königl. Preussischen Major a. D.(früher im Dragoner-Regiment Baireuth), Bernd Christian von Linstow auf Woggersin, Kalübbe undNeuhof im Amt Stavenhagen in Meklenburg, starb 24. October 1810. Eine Tochter dieser Ehe, Friedrike,heirathete Ludwig von Schwerin auf Dargibell (No. 26).
20. Charlotte Friedrike Elisabeth Justine.
1753 —1778.,
(6. Tochter von No. 9.)
geboren zu Busow 3. Februar 1753,entlief mit einem Bedienten, Namens Bartholdi, der nachmalsSergeant bei der Schwedischen Artillerie wurde, nach Schweden, wo sie sich mit ihm trauen liess, undstarb 1778.
21. Conradine Wilhelmine Charlotte.
1773.
(Aeltere Tochter von No. 15.)
geboren 25. April 1773.
22. Luise Beate Friedrike Henriette.
1777.
(2. Tochter von No. 15.)
geboren 27. Juli 1777.
1) Der Ducherower Pastor klagt im Kirchenbuch bei Eintragung dieser Geburt, dass auch dieses Kind wieder vom Feld-prediger getauft worden ist und dass die Frau General-Majorin nicht für sich bitten noch danken lassen, wie sie so wenig, als ihrHerr solches jemals verlanget, ohnerachtet ich als pastor loci zuweilen mit Verwunderung darnach gefraget, sondern sind der Meinunggewesen, dass Ihnen das Gebet der Gemeine nichts helfen würde; was geschehen solle, würde doch geschehen und kommen nach demfatalismo ihrer Reform. Religion. Es ist also kein einziges von ihren hochadeligen Kindern Gott im öffentlichen Gebet vorgetragen, nochIhm öffentlich dafür gedanket worden. Wie sie gedeihen werden, dürfen meine Herren Successores, wo sie auf Gottes Werke und Wegeund Gerichte achten, erfahren. Gott sei indessen Ihrem ganzen hochadeligen Hause gnädig! 2) Ebenfalls durch den Feldprediger ge-tauft. Im Ducherower Kirchenbuch heisst es: ich, als pastor loci, musste abermals das betrübte Nachsehen haben. Das sei Gottgeklagt, wenn Gewalt vor Recht geht.
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