14.
Linie Dargibell.
(Tafel XV.)
1. Otto Jacob.
1636 — 1720.
(Siehe Tafel XIII. 18, Vater von No. 2 bis 6.)
geboren zu Putzar 23. März 1636, diente zuerst den Niederlanden im Kriege gegen England, dann unterKönig Carl X Gustaf in Schweden, nahm als Kittmeister seinen Abschied und lebte dann — vermut-lich seit dem Jahr 1664 " — in Busow. 2 > Ihm waren 1663 dort 3 Bauerhöfe und 2 Kossätenkaten, welchevordem Joachim von Schwerin (Taf. Y. 95) besessen, 3 ' zunächst auf 24 Jahre verpfändet worden; diesescheinen dann, nach Ablauf jener Zeit, ganz in seinen Besitz übergegangen zu sein. Dazu erwarb er durchVertrag 4 ' vom 1. September 1710 von dem damaligen Oberst Curd Christoph von Schwerin (Taf. X. 32)auch dessen Antheil an Busow, 5 ' wogegen er — mit Zustimmung seines Sohnes (No. 5) — jenem dasLehnrecht an Cummerow überliess.
1705 empfing Otto Jacob seine Lehen. 6 ' Er starb zu Busow im Alter von 84 Jahren am 31. März1720 und ward 2. April in der Kirche zu Ducherow beigesetzt.
Er hatte sich zweimal vermält: 1) mit Felicia Elisabeth von Loppenow, Tochter des Jacobvon Loppenow auf Loppenow und der Barbara geb. von Schmeling a. d. H. Streitz. Dieselbe starb ver-muthlich im Jahr 1681;"
2) mit Elisabeth Margarethe von Münchow, Tochter des Jürgen von Münchow und der Mariageb. von Hechthausen. Dieselbe starb zu Busow 27. April 1719 und ward in der Kirche zu Ducherowbeigesetzt.
2. Jacob Heinrich.
1659 — 1702.
(Aeltester Sohn von No. 1 [ 1. Ehe].)
geboren 1659, trat 1678 bei dem Infanterie-Regiment Kurfürstin Dorothea, und zwar bei der Kompagniedes Kapitain Bernd von Schwerin (Taf. XIII. 27), als Gefreiter-Korporal in Kurbrandenburgische Kriegs-
1) Seit jenem Jahr erscheint er häufig im Kirchenbuch von Ducherow, wohin Busow eingepfarrt war und ist. 2) Ob OttoJacob etwa schon von seinem Vater Besitz in Busow geerbt hat, ist zweifelhaft. Allerdings nennen alte Familien - Nachrichtenbereits bei seinem Grossvater Hans Felix (Taf. XIII. 2) Busow unter den Gütern, auf welchen derselbe angesessen gewesen ist,doch ist das wahrscheinlich irrthümlicli. Vgl. Anm. 11 auf S. 249. 3) Die auf S. 104 über Joachims (Taf. V. 95) Besitz in
Busow gemachte Angabe ist dahin zu ergänzen, dass, ausser dem oben erwähnten verpfändeten, ein weiterer Antheil sich aufJoachims Sohn (Taf. VI. A. 1) und Enkel (Taf. VI. B. 1) vererbte, der dann von diesem letzteren erst 1724 an Otto Jacobs
Enkel (No. 9) verkauft wurde. Vgl. No. 9. 4) IL-Br II. 682. 5) Derselbe bestand in 4 Bauerhöfen. Vgl. S. 205, auch S. 196
und U. B. II. 666. 6) U. B. II. 677. 7) Bis zum März 1680 wird im Ducherower Kirchenbuch wiederholentlich Frau Ritt-meister Schwerinsche oder Frau von Schwerinsche genannt. Von da ab verschwindet dieselbe und erst seit dem Mai 1688 erscheint
neben Otto Jacob wieder ejus uxor oder Frau Schwerinsche. Vermuthlich ist mit jener Bezeichnung bis 1680 die erste und seit
1688 die zweite Frau Otto Jacobs gemeint.
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