Druckschrift 
2 (1878) Biographische Nachrichten über das Geschlecht von Schwerin
Entstehung
Seite
198
Einzelbild herunterladen
 

Umstände ihn hierzu veranlasst zu haben. Am 20. Octoher 1705 bittet er brieflich den MeklenburgischenGeheimen Rath von Klein, er möge dem Herzoge vortragen: das weilen ich sehe, das ihr Estat galir sehrcliargiret und die confusioen von tage zu tage bey ihren Kriegeswesen mehr einreisset, ich ihro Durchlauchtunterthänigst bitte umb meine erlassung, weilen ich nunmehro die ruhe voer alle Herrn dienste in der weitpreferiere; auch erklärt er sich bereit, wenn der Herzog sich zuweilen seiner Anwesenheit oder seines Käthesbedienen wolle, dem nachzukommen. Herr von Klein antwortete ihm darauf 3 Tage später aus Hamburg:dass der Herzog ihn nicht gänzlich seines Dienstes zu entlassen gemeint wäre; dass er sein Anerbieten, ihmjederzeit auf sein Verlangen mit gutem Kath an die Hand zu gehen, gern acceptire; besonderen auch zubezeugung dero unverrückten hochfürstl. Hulde, Ihm sein regiment, wenn es auch gleich aus HolländischenDiensten dereinst gehen solte, hiermit zu lassen sich gnädigst erklährten.V

Der General begab sich darauf auf seine Güter nach Pommern, wohin ihn auch sein Neffe CurdChristoph (No. 32) begleitete, und nahm seinen Wohnsitz auf dem Schlosse zu Putzar.

Bei der Erbtheilung mit seinem Bruder Ulrich war er mit den an seinen Vater gekommenen Lind-stedtschen Gütern bedacht worden, welche zunächst in den Besitz seiner Mutter übergegangen waren undwelche aus Antheilen in Wittstock, Neuendorff, Ducherow undRatebur bestanden. Dazu aber hatteer weiteren Grundbesitz erworben. Zunächst kaufte er durch Vertrag vom 30. Januar 1689, selbst in denNiederlanden abwesend, durch Vermittelung seines Bruders Ulrich die dem Oberstlieutenant Philipp Juliusvon Schwerin (Taf. XXI. 1) gehörigen Wittstockschen Güter, und 1691 erwarb er auch von WernerDettlof von Schwerin auf Aurose (Taf. VI. 1) dessen Antheil an Neuendorff.

Die Putzarschen Güter dagegen, von welchen ihm Putzar, Borntin und Zinzow bereits im Jahr1696 für eine Summe von 10000 Thalern Seitens des Jürgen Christoph (Taf. VIII. 56) verpfändet waren, 2 'fielen ihm nach dessen am 19. März 1706 erfolgten Tode und in Folge von Vergleichen mit den zur Lehn-folge gleichberechtigten Vettern, dem Oberstlieutenant Philipp Julius (Taf. XXI. 1) und dem RittmeisterOtto Jacob (Taf. XV. 1), 3 > insgesammt als Lehen zu; wozu er auch den an den Hauptmann Franz Felixvon Borcke verpfändeten Antheil wieder einlöste.

An den neu erworbenen Gütern des Generalmajors Bogislav von Schwerin (Taf. XVIL 8) war ihm,wie seinem Bruder Ulrich, 1678 die gesammte Hand ertheilt. 4 )

Am 1. Juli 1705 erscheint er in dem Lehnbrief. 5) In demselben Jahr wurde er vom König Friedrich Iin Preussen durch die Verleihung des Ordens de la generosite ausgezeichnet.

Von den Schwerinschen Familien-Nachrichten, welche er gesammelt und aufgezeichnet haben soll, istleider Nichts mehr erhalten; doch haben vermuthlich Adelung und Sprengel noch daraus geschöpft.

Der General starb unverheirathet am 30. August 1707 zu Putzar und wurde in der dortigen, 1705von ihm neu erbauten, Kirche beigesetzt.

In seinem zu Putzar am 22. Juli 1706 errichteten Testamente 6 ) setzte er seine beiden ihn überleben-den Neffen, Hans Bogislav und Curd Christoph (No. 31, 32) zu Erben ein. 7 >

Sein lebensgrosses Bildniss befindet sich im Schlosse zu Putzar.

24. Ilsabe Esther.

16521691.

(8. Tochter von No, 8.)

geboren 18. October 1652, war vermalt mit dem Fürstlich Meklenb. Hauptmann zu Wesenberg, HansJürgen von Glöden auf Roggenhagen, welcher 1692 starb. Die herzogliche Bestätigung der Ehestiftungerfolgte zu Güstrow am 29. Januar 1691.

25. Erdmuth.

16551692.

(9. Tochter von No. 8.)

geboren 23. Januar 1655, war 1692 vermalt mit Herrn von Köppern auf Rossin.

1) Schweriner Haupt-Archiv: Generallieutenants-Bestallungen. 2) Die betr. Obligation blieb unausgelöst. Schon im Jahr1700 erscheint der Generallieutenant mit dem Zusatz: auf Putzar. U. B. II. 670. 3) Der Vergleich mit dem Letzteren datirtaus Busow vom 24. Juli 1706. 4) U. B. II. 648. 5) U. B. II. 677. 6) U. B. II. 678. 7) Vgl. ü. B. II. 718.