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2 (1878) Biographische Nachrichten über das Geschlecht von Schwerin
Entstehung
Seite
190
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9.

Linie Löwitz.

(Tafel X.)

1. Christoph.

1549 1568.

(Siebe Taf. IX. 6, Vater von No. 2a. und 2.)

war anfänglich in Altwigshagen angesessen, 1 ) tiberliess jedoch jenen Besitz seinen Brüdern Henning undJacob (Taf. XIII. 1 und XVI. 1) und besass demnächst als väterliches Erbe das ganze Gut Löwitz, wo-selbst er auch seinen Wohnsitz nahm, 2 ) sowie Antheile 3 ) an Cummerow, Boldekow, Stretense undDucherow. Im Jahr 1562 erhielt auch er die gesammte Hand an den seinem Bruder Jacob (Taf. XVI. 1)vom Herzog Albrecht von Preussen verliehenen Gütern Seemen und Grünwalde, gemeinsam mit seinen an-deren Brüdern, aber erst nach diesen, da er nur Jacobs Bruder von halber gehurt war. 4 ' Das betreffendeDocument übersendete der Herzog am 14. December 1563 an den Grosshofmeister Ulrich (Taf. VIII. 5) 6 )und ersuchte denselben bei dieser Gelegenheit, bei dem Pommerschen Herzoge das Seinige dazu beizutragen,dass die brüderlichen irrungen zwischen Jacobs Brüdern, so sich eine gute Zeit her unentschieden enthalten,aufgehoben und in der sühne und gute, wie sich das zwischen brüdern geziemet, und nit nach der scherfedes rechten hingelegt und vortragen werden.

Diese gedachten irrungen waren eine Folge der verwickelten Verhältnisse gewesen, unter welchen dieBrüder die väterliche Erbschaft antraten, und welche noch dadurch vermehrt wurden, dass zwei der Brüder,Hans und Arend (Taf. IX. 8, 10), sehr bald dem Vater im Tode folgten. 6 ) Trotz des ausgebreiteten Grund-besitzes hatte Hans Bone doch seinen Söhnen bedrängliclie Schidden hinterlassen, welche die Söhne zu viel-fachen Verpfändungen der Güter nöthigten, 7) und so eine gleichmässige Erbtheilung erheblich erschwerten.Doch bezeugen verschiedene unter den Brüdern abgeschlossene Verträge und die Art der Abfassung derselben,dass allerseits eine Einigung angestrebt und demnächst auch erreicht wurde.

Im Jahr 1549 hatte sich Christoph, gemeinsam mit seinem Bruder Henning (Taf. XIII. 1) und mitdem nachmaligen Grosshofmeister Ulrich (Taf. VIII. 5), an den eben gedachten Herzog Albrecht von Preussenmit einer Bitte um weitere Unterstützung seines Bruders Jacob (Taf. XVI.) gewendet. 81

Aus den Jahren 1551, 1555 und 1556 sind noch verschiedene Documente über VerpfändungenChristophs aus seinen Gütern erhalten. 9 ) Am 11. November 1566 gab er seine Zustimmung und mit-untersiegelte auch den betreffenden Vertrag zu dem Seitens seiner Brüder Henning und Jacob (Taf. XIII. 1,XVI. 1) abgeschlossenen Verkauf des ihnen noch verbliebenen Antheils an Schloss und Haus Altwigshagenan den Grosshofmeister Ulrich von Schwerin (Taf. VIII. 5). 10 )

Alte Familien-Nachrichten bezeichnen Christoph als fürstlich Pommerschen Hauptmann zu Peselitz(Peeselin?).

Am 22. Juni 1568 heisst es von ihm, dass er vor wenig Tagen mit Tode abgegangen ist. n ~> DiePommerschen Herzoge tragen daher den Vettern Ulrich (Taf. VIII. 5) und Hans zu Demnitz (Taf. V. 74),

1) U. B. II. 521. 2) U. B. II. 482, 486 u. s. w. 3) U. B. II. 536, 558, 492. 4) ü. B. II. 506. Nächst Christoph undseiner Descendenz erhielt auch der Grosshofmeister Ulrich (Taf. VIII. 5) die Anwartschaft auf Jacobs Preussische Lehen. 5) U.B. II. 511. 6) U. B. II. 558. 7) U. B. II. 521, 536. 8) U. B. II. 480. 9) U. B. II. 486, 487, 491, 492. 10) U. B. II. 521.

11) U. B. II. 529. *

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