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2 (1878) Biographische Nachrichten über das Geschlecht von Schwerin
Entstehung
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kommen desselben, sonst würden diese sowohl wie jener in der Bestätigungs - Urkunde vom gedachtenJahre 1 ' neben den anderen Gliedern ihres Stolpe'sehen Hauses namhaft geworden sein.

22. Gerhard.

15231534.

(Aeltester Sohn von No. 17.)

war Bürger der Stadt Greifswald, 2 ) wohnte daselbst und hatte ohne Zweifel dort auch Eigenthum.Ausserdem erwarb er 1523, wenigstens vorläufig auf 16 Jahre, von Hans Owstien dem Jüngeren 4 Höfemit 8% Hufen und einer jährlichen Pacht von 55 Mark 4 Schill, und 5 Rauchhühnern aus dem im AmteWolgast belegenen Dorfe Radlow (Radelow) für 1470 Mark; nach Ablauf dieser Zeit sollte dem HansOwstien der Wiederkauf freistehen. Doch noch ehe 16 Jahre ganz verflossen waren, im Jahre 1538, über-nahm Herzog Philipp I die Einlösung dieser Güter von den Erben des inzwischen verstorbenen Gerdvon Schwerin für 490 Gulden. Wer diese Erben gewesen, ist uns nicht bekannt geworden. In dem imJahre 1534 der Stolper und Grellenberger Linie ertheilten Gesammt-Handbrief 3) hat Gerd gleichzeitig mitseinem Vater Joachim (No. 17) einem Bruder des Claus (No. 16), des ersten Besitzers von Grellen-berg, Aufnahme gefunden.

23. Joachim. 24. Catharina.

1530.

(2. Sohn und einzige Tochter von No. 17.)

begegnen uns gemeinschaftlich in einem Documente 4 ) vom 4. Mai 1530, mittelst dessen der Conventdes Klosters Crummin den Presbyter Johann Tesslaff für ein in der Crumminer Kirche gestiftetes Bene-ficium von 37 Sund. Mark dem Bischöfe Erasmus von Cammin zur Bestätigung präsentirt. Joachim von Schwe-rin war damals Propst und Catharina Unterpriorin des gedachten Klosters.

25. Joachim (Achim). 26. Johann.

1534.

(Aeltester Sohn von No. 20, Vater von No. 27.) (2. Sohn von No. 20.)

erscheinen 5 ' nebst ihrem Vater in dem Lehnbrief von 1534. Joachim verschrieb 1550 aus seinem GutStolpe 60 Mark an Christoph Neuenkirchen für entliehene 1000 Mark. Sein Sohn war Otto (No. 27); 6 >von Johann hören wir aus der Usedomer Kirchenmatrikel von 1573, dass er an den Kastenschreiber1 Gulden von der Bornow zu zahlen gehabt, also vermuthlich dort Besitzthum gehabt habe.

27. Otto.

15681612.

(Sohn von No. 25, Vater von No. 28 bis 36.)

besass das ganze Gut Stolpe und erscheint zuerst in dem Lehnbrief 7 ) von 1568, in welchem er mit seinenVettern Joachim und Claus zum Grellenberge (Taf. IV. 5 und 6) die gesammte Hand empfing. Am29. Juli 1592 trug er beim Leichenbegängniss des Herzogs Ernst Ludwig zu Pommern das Wappen desLandes Usedom. Am 5. November 1601 leistete er zu Wolgast seinen Lehnseid. In der betreffenden Ur-kunde 8 ) wird er Otto von Schwerin zum Stolpe, Jochims söhn , genannt. Er erhielt darauf, zugleich mit

1) U. B. II. 457. 2) U. B. II. 443. 3) U. B. II. 457. 4) U. B. II. 452. 5) U. B. II. 457. 6) ü. B. II. 561. 7) U. B.II. 530. 8) ü. B. II. 561.

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