den Herrschern des salischen Kaiserhauses gewählten und auch von denHohenstaufen aufgenommenen Namen Aonrad und Heinrich dies mitBestimmtheit oder auch nur mit Wahrscheinlichkeit zu sagen vermöchte.
Weikersheim liegt in der weiten Talebene der Tauber zwischenRothenburg und Ulergentheim, da wo von linksher das Vorbachtaleinmündet. Dieser Stammsitz war inmitten der zahlreichen in weitemUmkreis verstreuten Besitzungen gelegen; denn das muß man festhalten,daß es sich bei den großen Grundherrschaften des Mittelalters nichtum fest abgerundete Gebiete handelt; der deutsche Grundherr der da-maligen Zeit hatte nicht etwa eine großartige Gutswirtschaft aufeinen: geschlossenen, zusammenhängenden Stück Landes; er hatte viel-mehr einen Besitz von zahlreichen hörigen BauernsteUen in weit zer-streuter Lage, er besaß Zinsbauern in verschiedenen und oft sehr ent-legenen Markungen. Weikersheim ist nicht allzuweit abgelegen vondem Mittelpunkt Gstfrankens, dem Bischofsitz Würzburg. Es istnicht verwunderlich, daß die Herren von Weikersheim erstmals ineiner Urkunde des Bischofs von Würzburg zusammen mit andernEdelfreien genannt werden, und daß uns die Glieder der Familie inder zweiten Hälfte des ^2. Jahrhunderts häufig in den Urkunden derWürzburger Bischöfe begegnend) Schon zu Beginn des Jahr-hunderts hatte der Bischof von Würzburg von dem letzten Salier, demAaiser Heinrich V., als Entschädigung für die Gründung des vonseinem Sprengel abgetrennten Bistums Bamberg die Herzogsgewalt imBereich seines ganzen Bistums verliehen erhalten;^) der gesamte Adeldes Bistums, auch die selbst auf dem Wege zur Landeshoheit befind-lichen Grafen und Edlen Gstfrankeus, hatten nun ihren Gerichtsstandvor dem persönlichen Gerichte des Bischofs.^) Das Hochstift gehörtezu den angesehensten und vornehmsten in Deutschland; besonders unterden Hohenstaufen, die ihm reiche Gunst erwiesen, nahm es eine hervor-ragende Stellung unter den Fürstentümern des Reichs ein und bot das
') Urk.B. Nr. z (^so). 7 (uss). 8—50 (u?o). U (NN). U (u?«)- U(U«2). ^9 (U»?). 22 (N92). 2Z—24
vgl. Ernst Mayer, Das Herzogtum des Bischofs von Würzburg und diefränkischen Landgerichte: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. NeueFolge I. ^8?s/y7. Vierteljahrshefte A, 49s.
°) Vgl. von Jallinger, Das Mürzburgische Herzogtum: Mitteilungen desInstituts für österreichische Geschichtsforschung XI. ^8?o. S. S67 ff. Lrnst Mayera. a. B. S. ff.