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Hohenlohische Genealogie von Schöll und andere Arbeiten. Nachsolchen Anfängen beginnt um die Mitte des ^3. Jahrhunderts diegroße Zeit hohenlohischer Geschichtschreibung mit den glänzendenNamen der Hanßelmann und Ivibel. Jetzt erst setzt wirkliche wissen-schaftliche Quellenforschung ein, die Forderung möglichster Zuverlässig-keit und Vollständigkeit wird aufgestellt, mit wahrhafter Entdeckerfreudewerden die seither im Dunkel der Archive verborgenen pergament-schätze ans Licht gebracht. Die zweite Hälfte des ^8. Jahrhundertsist in der deutschen Geschichtschreibung wichtig durch die quellenmäßigeBearbeitung der Territorialgeschichte; den anderen Werken, welche dieGeschichte der einzelnen deutschen Länder oder Landschaften behandeln,stellen sich die von Hanßelmann nnd !Vibel würdig an die Leite, jasie sind jenen zum Teil Vorgang und Muster gewesen.
Ehristian Ernst Hanßelmann gab im Jahr ^75 ^ sein Buch überdie hohenlohische Landeshoheit heraus und verteidigte und erläuterteseine Aufstellungen in zwei weiteren Foliobänden aus den Iahren ^757und ^762.') Gewiß ist Hanßelmann vielfach von falschen Voraus-setzungen ausgegangen; er mußte von unrichtiger Fragestellung aus zuverkehrten Ergebnissen gelangen. Aber er ist doch für die Erforschungder älteren Geschichte des Hauses Hohenlohe geradezu grundlegend ge-worden. Er hat als Archivar der umfangreichen, vorher noch weniggekannten, von ihn: in trefflichste Ordnung gebrachten GhringerArchive aus diesen die ältesten und überhaupt die wichtigsten Urkundenveröffentlicht und auch sonst allen irgendwie erreichbaren Notizen überdie ältesten Glieder des Geschlechts und ihre Schicksale nachgespürt.Sein Streben, das Bestehen einer hohenlohischen Landeshoheit vonUranfang an nachzuweisen, führt ihn in den Aern der schwierigsten
') Christian Trust Hanßelinann, Diplomatischer Beweiß, daß dein HauseHohenlohe die Landeshoheit, mit denen zu selbiger gehörigen Rechten, nicht etwanin dein sogeuauteu grasen Intörie^uo, oder nach solchen Zeiten erst, zu theil ge-worden, sondern Demselben schon lang vorher zugestanden oder in ruhiger Übungzugekommen; samt einer Abhandlung von dieses Hauses Ursprung und Herkuufft,auch dessen Voreltern biß auf die Zeiten des erstgenannten lutsrreKiii. Nürn-berg. ^75^. — Weiter erläutert- und vertheidigte Laudes-Hoheit des HausesHohenlohe von denen Zeiten des sogenannten grossen IntsrrsAni. Nürnberg. ^757.— Beleuchtung des von Herrn David Georg Strubeu herausgegebeneu sogenanntenvernichtigten Beweises der Ceutscheu Reichsstände völligen Landes-Hoheit vor demsogenannten IntsrreKno. ^7S2.