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Geschichte und Beschreibung der Stadt und des Kreises Mülheim a. R. : zum Vortheil des Kölner Dombaues
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Todesurtheil überdies noch zur Begutachtung an die Ju-ristenfakultät in Köln sandte. Der Richter, oder Dingerwar in späterer Zeit der von Mpseloh, womit der Ge-richtsherr dahin unterhandelt, daß er an gewissen Tagendie Sitzung auf Strauweiler hielt. Der Gerichtsschreiberwar zugleich Rentmeister des Gutsherrn. Die Voll-streckung der peinlichen Urtheile geschah durch den Scharf-richter zu Jülich, der dies Geschäft sür's ganze Herzog-tbum Berg ausführte. Der Richtplatz war auf der west-lichen Gränze der Herrschaft Odenthal zu Fahu, wonoch ein unbebaueter Hügel dies Golgatha bezeichnet.Noch im I. 1747 wurden dort Galgen, Block und Radneu aufgerichtet, wovon im nämlichen Jahre gegen denRaubmörder Johann Wilhelm Müller, vulgo Heidenwel-lem und dessen Zubälterin Gebrauch gemacht wurde- Ge-mäß der Urtheile des damaligen Richters Niugelgen wur-den diese Missethäter enthauptet, die Köpfe zur Verwar-nung auf Stangen ausgestellt und die Leiber auf's Radgeflochten. Zwanzig Jahre früher war dort auch die letzteHere verbrannt worden, Katharina Flöres aus Nitium,vul^o Herentring, ein 76jähriges armes Weib, das durchFolterschmerz, zum Geständniß eines strafbaren Umgangsmit-dem Erzfeinde des Menschengeschlechts gebracht warund unter andern eingestanden hatte, dem Herenreigen imWalde bei Schwarzbroich beigewohnt, dem Hoferhalfendas Vieh behext, Raupen, Nachtsreifen, Wirbelwinde undMäuse gemacht und mehren Kindern durch Begabung(Krämpfe) getödtet zu haben. Als die Aermste auf demRichtplatze unter dem verspottenden Volke auch ihre Neffengewahrte, von welchen sie mit Steinwürseu bis an denScheiterhaufen verfolgt wurde, rief sie jenen zu:Wennich auch eine Her wär, so blieb ich doch eure Muhme,die ihr lieben und ehren solltet. Um Christi Pein willenvergeb euch Gott und vergebe den Richtern und Anklä-gern, die mich unschuldig zu Marter und Tod führen."Diese einfachen Worte hatten einen solchen Eindruck aufdas Volk gemacht, daß es bei der erwähnten Hinrichtungdes Heidenwellem die erforderlichen Frohndienste zu leisten