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Geschichte und Beschreibung der Stadt und des Kreises Mülheim a. R. : zum Vortheil des Kölner Dombaues
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wehr, Scheuren hinab, undurchschnitten bis zur Vereini-gung des Scherfbachs mit derDhün. Die beiden äußernvftdurchschnittenen Höhenzüge tragen die Gränzen der Bür-germeisterei Odenthal, nördlich gegen den Regierungsbe-zirk Düsseldorf, südlich gegen die Gemeinden Herkenrathund Kombuchen. Die ganze Bodenfläche der blos einekath. Kirchengemeinde bildenden Bürgermeisterei beträgt16,161 Morgen, wovon 333 Morgen Wege und Bäche,und etwa 8500 Morgen Waldung.

Der Name Odenthal ist eine verunglückte Verhochdeut-schung des ursprünglichen Namens Odindarne, Odindaren,Attindarne oder Udindar, welcher im plattdeutschen Ohn-dar oder Ohnder deutlicher erkennbar. In einer Urkundeaus dem 15. Jahrh, kommt auch der Name Odenbachvor. Das Wappen der Nitter von Odenthal war einHügel von einem Bach umflossen. Ar, Arnen oder Arnebedeutet im Altdeutschen Wasser oder Bach, und Darnebezeichnet eine Feuerstelle, in einigen Mundarten einenTrockenofen. Oden ist der Name des Heidengottes, demdas schöne Thal geweiht sein mochte; könnte aber auchaus dem Taufnamen Otto gebildet sein. Was der Orts-name nun ursprünglich bedeute, mag wohl schwer zu er-mitteln sein. Heinrich von Udindara, Nitter, und seinBruder Arnold werden um's 1.1150 genannt; 30 Jahrespäter Hermann von Odendarne. Im I. 1364 wurdedie Feste Udendarn von den Kölnern geschleift und amFuße des Bergs, wo sie gestanden, eine neue Burg er-richtet. Im I. 1530 wird noch ein Hermann von Oden-dar erwähnt. Im Anfang des 16. Jahrh, waren dieEdlen von Nesselrode im Besitze von Odenthal, die dor-tige Burg hieß damals schon Strauweiler. Philippina,die Tochter Wilhelms von Nesselrode, Erbin von Strau-weiler und Landscheid (Langstern) heirathete den Adamvon Hall, dessen Enkel Degenhard von Hall eine TochterMaria Katharina hinterließ, die sich im 1.1615 mit Jo-hann Adolf Wolf-Metternich zu Gracht verehelichte unddiesem die Nittersitze Strauweiler und Landscheid zubrachte.Dieser Freiherr von Metternich, zugleich Erbherr von