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Geschichte und Beschreibung der Stadt und des Kreises Mülheim a. R. : zum Vortheil des Kölner Dombaues
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3. 1Ve!>r- lind Sleuerwctn?. poli;ci und Iusiis.IVegeliau. Sel'undheits- und Ainlcnpticge.

PWas dem Menschen im GefellschaftSverbande den böch-sten Werth verleiht, ist die Beiyäligung für das Wohlseiner Mitbürger. Hierauf beschränkt sich alle Bürger-tugend, die um so erhabener, je größer, je uneigennützigerdas Wirken für's Gcfammtwohl. Der Staat als die An-stalt, welche es möglich macht, all unsre irdischen Zweckezu erreichen, bestimmt für jeden Bürger die Leistungen,welche zur Erreichung dieser Zwecke erforderlich sind. DieseLeistungen bestehen in den Abgaben zur Bestreitung öffent-licher tasten, und in dem Kriegsdienst zur Vertheidigungdes Vaterlandes. Bei jenen muß er mit seinem Vermö-gen, bei diesem aber mit seiner Person einstehen. Es istder Heeresdienst mithin das höchste Opfer für das Ge-sammtwohl und die größte und erhabenste Pflicht gegendas Vaterland.

In keinem Staate hat die Wehrverfassung eine so vor-zügliche Ausbildung erlangt, als in dem unsrigen. Wiejeder Vermögende zu den Landeslasten beiträgt, so solljeder uicht krüppelhafte Bürger sich auch in den Waffenüben, und diese nöthigenfalls zurVertheicigung des Vater-landes führen. So war es auck vor anderthalb taufendJahren in Deutschland, bis die Lehnsverfassuug und spä-ter das Söldner- und Werbsystem die alte Wehrverfas-sung außer Anwendung brachten. Unter der Fremdherr-schaft wurde das Conseriptionswesen zur Bildung derHeere eingeführt. Unter den waffenfähigen Jünglingender heerespflichtigen Alterklasse entschied das Loos überden Eintritt in's Heer. Vom Zufalle, von einer ArtSpiel wurde die Heerespflicht abhängig gemacht, wobeivielerlei Befreiungsmittel: erkaufte Stellvertreter u. dergl.von wohlhabenden Familien in Anwendung gebracht wur-