Hohenfchutz; Rath, Eigenthum des Fveiberrn Mar vonGeyr zu Köln. Diese Güter liegen insgesammt in derBürgermeisterei Merbeim. Sodann Strauweiler in derBürgermeisterei Odenthal, Eigeitthum des Herrn GrafenL^ui von Wolff-Metternich zn Gracht; Leidenhausen inHeumar dem Nitterhaupimann Herrn Grafen von Mir-bach zu Harff, und Wahn in der gleichnamigen Bürger-meisterei dem Freiberrn Clemens von Eltz-Nübenach zu-gehörig und von demselben bewobnt. Venauen in derBürgermeisterei Rösrath, Eigenthum des Herrn RentnersPetcr de Werth zu Elberseld und endlich Bernsau inOveratb, Eigenthum des Grafen von Schaesberg zu Tann-Heim. Wie sehr auch am dem Lande in jüngerer Zeitdas Eigenthum seine Besitzer gewechselt hat, geht ans demUmstände hervor, daß nur drei dieser Güter in derselbenFamilie.vererbt find. Außer den obigen hatten unter derfrühern Landesregierung noch folgende die Nittergutseigen-fchaft: Lehrbach, Dombaeh, Hombach, Strunden, Blech,Sarl, Jdesfeld, Thurn, Scherff, Eulenbroich, Stade, Kom-bach nud L?ülz?n, — welche diese Eigenschaft aber verlo-ren, weil sie den erforderlichen Grundsteuerbetrag von7'> Tbalern nicht aufbringen. Zu neuen Rittergütern sindhier seit Anlage der Matrikel Güter weder angenuldetnoch erhoben worden.
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Geschichte und Beschreibung der Stadt und des Kreises Mülheim a. R. : zum Vortheil des Kölner Dombaues
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