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Gefrieren unterworfen. Der Oberbach verliert bei größterDürre nur wenig von seiner Stärke, und nur auf wenigeStnnden wird er durch Platzregen oder Schneeflut geschwellt.Der untere Bach verliert des sandigen Bodens halber indürren Sommern, jedoch bleibt er zum Betriebe der Mahl-werke immerfort kräftig. Seiner vortrefflichen Eigenschaftenwegen war der Strunderbach schon frühe umwohnt undseine Benutzung zu Mühlen und zur Wiesenbewässcrungim frühen Mittelalter durch Weisthümmer (Statuta) ge-regelt- Die Umwohnenden von Zweifelstrunden bisMul-heim hatten sich schon im 12. Jahrh, zu einer Genossen-schaft verbunden, die zur Überwachung der Bachberechti-gung einen Bachfchnltheis, 15 Schöffen und einen Bachbotenwählten, welche Bachbeamte die für Alle bindende Bach-ordnungen verfaßten, alljährliche Bachschau und Verhand-lungen hielten, die unter dem Namen Bachgeding auf denRittergütern Thurn und Jdesfeld abwechselten, und worinalle Zwiste über die Benutzung des Bachwassers geschlichtetwurden. Auch der Speise und des Tranks wurde beisolchen Gerichtssitzungen nach altdeut. Weise nicht vergessen.Bei dem Bachgeding im I. 1533 wurden zu Jdasfeldan Wein u- Fleisch verzehrt für 4-Z Gglden; beim Zöllnerzu Brück 10 Glglden und außerdem wurden 37 EimerWein geholt jeder zu 7 Schilling 2 Heller, faeit 6 Gldn,3 Alb. 8 Hllr, Snmma in Allem K5 Gldgld 3 Alb. 8 Hllr.Die älteste noch vorhandene Bachordnung, die sich aberauf eine frühere beruft, ist vom I. 1218. Neue Bach-ordnungen wurden 155g, 1575 und 1653 abgefaßt. Diejüngste Bachordnung, die durch Aenderung in der Kulturnothwendig wurde, ist vom A 1810. Eine sehr interessanteSammlung aller Bachordnungen und Verhandlungen überden Strunderbach und Gemarkenwald vom I. 1530 bis1690 befindet sich im Besitze des Herrn Gutsbesitzers Neu-hvffer zu Haus Thurn.
Einen schroffen Gegensatz zu dem unvergleichlichen Strun-derbache bildet der jetzt unterhalb Mülbcim mündendeFaulbach, der früher wahrscheinlich den ihn kreuzendenStrundbach mit hinab zum Nheine führte, bis ihm späterer