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Die Gesetze und die Verwaltung des Landes erlitte«nach der Abtretung an Frankreich eine Umgestaltung,Siin 7> Septinbr. 1806 wurde die früher vom Adel sohanneckig vertheidigte Steuerfreiheit gänzlich aufgehoben,und ein neues Katafter vorbereitet, wozu die Grundsteuerauf 20 Proeent des zu ermittelnden Reinertrages festge,setzt war, jedoch bei der Ausführung beinahe das Doppelteerreichte. Eine fernere Wohlthat war die am 12, Deebr,IM8 decretirte Aufhebung alter aus der Hörigkeit unddein Lehnwefen entsprungenen Neallasten, worin jedochdie Jagd uud der Zehuten nicht einbegriffen waren. Dannerfolgte am nämlichen Tage die neue Eiutheilnug desLandes, wobei Mülheim der Hauptort eines Arrondisse-ments im Nbeindepartemente wurde, uud 6 Tage späterkam die nene Verwaltungsorduuug, die bisher die Grund-lage unseres Gemeindewesens bildete. Die Verwaltungwurde von der Vertretung der Gemeinde getrennt undjene einer einzelnen Person, dem Munieipaldireetor, Mainoder Bürgermeister, diese aber dein Munieipalrathe (Ge-meindevorstand) anheiln gegeben.
Es wurde der Gemeinde die freie Wahl ihrer Beam-ten genommen, und der Negierung überla»eu, welche die-selbe auf den Vorschlag des Unterpräseeten (LandrathHverfügte. Im folgenden Jahre, 31. März 18l)ö erfolgtedie Einführung der Patentsteuer für Kaufleute und Ge-werbtreibeude, sodann die Personal- uud Mobilar-Steuer,das Oetroi, die Parapheusteuer, das Einregiftrirungs-und Stempelgesetz, sowie die Salz - uud Tabakregie,Höchstlästig uud drückend für hiesige Manufacturen wardie Kontinentalsperre mit der dainir verbundenen Douanme(Mauth); drückender aber noch das Konseriptiouswesen,welches die deutsche Jugeud für das Interesse des uner-sättlichen Schwertkaisers zur Schlachtbank führte. Einedankeswerthe Wohlthat hingegen verschaffte das am l,Jan. 1610 eingeführte Bürgerliche Gesetzbuch uud dieAbschaffung aller bisherigen Gerichte und Jurisdiktionen,wofür am 17. Deembr. 18 l l das jetzt geltende rhein,Gerichtsverfahren eingeführt wurde- Wir erhielten da-