Druckschrift 
3. Th. (1715) Deme zum Beschluß, Ein bewährtes, meistens aus eigener Erfahrenheit, und unterschiedlich-practicirten Manuscriptis, wohleingericht- sehr nutzliches Koch-Buch beygefüget ist In welchem, gantz besondere zu diesem Zweck, sehr curiose Materien, deren man sich, mit grossem Nutzen, und seiner Vergnügung bedienen kan, enthalten ...
Entstehung
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so in diesem dritten Theil der sechs ersten Bücher begriffen find.

worzu dle Asche dienet / ibiä.

ibtct.

L..

der Rauch davon.

^Achende und Weinende. 12z^wie das I.2ci3num gesammlet wird / 521. eine selte-ne Fabel davon. ibicl.l^scjznum. v- l^clanum cie Lsrba; Jtem l^scisriumcle L/pro, deren Kräfften smd sehr unterschieden.

wann die Lämmer verschnitten werden. 98die Land-Fluhren/wie siebemercket und abgesondertwerden / 20. werden fti ein besonder Buch einge-zeichnet / ibicj. von jungen und alten Leuten Jähr-lich bezogen/ iblci. von der Obrigkeit vorgenom-men in Anwesenheit der Angräntzenden / >bict.werden gewisse Stein-Setzer gebrauchet, ibicl.nach der Land - Fluhr erstreckt sich die )uriz6i^ionund Gerichte / ibi<j. manchmal das Jagen / wannes herkommen ist/ibicl. Item/ die öffentliche Hutund Weide. ibicl.

Land-Gericht wominiz Origo. 20. sonst Rüge-Ge-richre/ ibicl. durch wem sie im BraunschweigiscbenLande angestellet werden / ibicl. wer in diese Ge-richte gehöre/ ibicl. von der Straff der Ungehor-samen/ die nicht erscheinen / ibicl. die von Adel/werden durch Zubsicti»! - Schreiben benachrichti-get/ ibicl, auch die unter AdelichenVor-Werckenund Schaffereyen sich befindende Leure. 21Langes Brod. v. Brod.

Königs-Latwergen. v. in K.

Laub das abfallen / davon ju urtheilen. 96Lavendel. 195Lavendel-Oel. 18ZLauer oder Lurcke-Tranck. 27zLauter-Tranck. 281. zcxzzum laxiren ein Brandwein. 19zder Lilien vielerley Sorten. s87das Leben / wodurch er kan verlängert werden /106.' worauf es berube /124der Leber Unreinigkeit auszuführen/ 227. vordieFle-j cken an der Leber, ibicl.

^Leber-Pillen.

>zur Leber / die erhitzt ist / ein Salblein. 210?eb-Zelten die gewürtz. 156?ehenbahre Güter / wie solche verwürcket werden/und was dabey zu mercken/ 7. zwölff Lalus hier-von. 7.8.9.

dieLehen-Richter und ^ppeilsrions-Richter in Le-hen-Sachen/9. derer Würde und Beschaffen-heit/ ibici. ob ausser Landman zu diesem Lehen-und Richter - Amt gelangen könne /ibicl. müssendie Gebrauche nach eines jeden Fürstlichen Hofesobleiviret werden/ ibicl. der Rechts--GelahrtenAusspruch hierüber, ibicl.

Lehen-Streit/ ob selbige dem Lehen Mann oder Le-hen - Herrn zugehörig. !üorum vecisio hierüber/

«.srisne der Entsetzung, ibicl.

Lehen-Streit zwischen dem Lehen-Herrn und Lehen-Mann/ob das Lehen ein neu oder altvätterlichesLehen seye. iw-i.

Lehen-Streit zwischen zweyen Lehen-Männern ^ i^l)uris. ibicl.

des Lehen - Horrns benannten Lehen -- Leuten / ob derLehen-Mann zu beantworten schuldig seye / ke

spvnz. IO

Lehre von den letzten Dinaen. 120Lehren und Fragen stehen beysammen. 124Leibes-Geding/bey Häusern und Gütern/ imVer-

kauff derselben / sind schädlich. 140Leibes^Ubungen / welches die besten. 106die Leibes - Übungen sollen nach des Leibes Lompie-xiori gerichtet seyn /109. wann sie schädlich / wannsie nützlich/ ibicl. wo sie anzustellen / ibicl. bey derSonnen »st es sehr schädlich/ibicl. wann sie anzu-stellen / ibicl.vor der Leibs-Ubung / was zu thun. 116Lein-Saamen 96. wann er gesaet wird. ibicl.Lenden<Schmel tzen zu stillen. 227des Lerchen-Schwams 117

die Liebe wird mit der Sonnen verglichen. i lAFleischliche Liebe/ wasesseye. 141die Liebe gegen sich selbst. 12zdie Liebe gegen seinen Feind. 122Liebstöckel - Wurtz / davon ein Kräuter-Wein.. 442Limonien werden aus den Kern erzogen. 520Limonientrocken einzumachen. 154Limonien-Lebzelten. i>sder Limonien Gebrauch bey den Kochen, szoLincks und Rechts geartete Leute. 68Linsen säen. 98Linsen schneiden. iocz,

Lippen / die zersprungen seyn / zu heikn. 227ein l.ocsror / dessen Nahmens Ursprung. 15einl^ocaror oder Leyherr muß drey psrronen haben.

124 . ^

ein ^ocscorkan keinen frembden Grund.verpachten/l. 44. ff. I^ocsr. I s. dem Leyherrn sind des OllcjuÄoris Güter stillschweigend verpfändet/ ibiclOall cle >^reli. Imp. c. l i. n. 26.der Leyherr hat das Vorzugs-Recht nicht über dieeingeführte Sachen des Loncluttons. die einemverpfändet sind, ibicl. 7ex lurk Vicl«-N5l>.zwey l^ocsrorcs «6ium haben eineZinß-Erhaltung/ob ein Unterscheid zwischen ihnen / - i.c>une pi-xla-rionisseye. ibicl. 1.4. ff. tlek^ü. ff. Inguib. csul^pign. rac: conrr. 16cum I^ocarore Lc kilco qui meliorjz concjicionisibicl.

unter den I^ocaroribus?rscl. k^uttic. <zui melionskr

Lovclicionis. ibicl.ob der l^ncaror von seinen Beständner den völligenZinß erheben könne / wann solchen der Bestand ge-reuet. 16 ...wann der l-ocaror seinen Bestandner ungehindert

müsse ziehen lassen. 16ob der I^nc sror den Lon-juAorem zu bleiben nöthi-gen könne/zur Zeit der Pest. 16wann der i-cicsrar den Bestandner aus seinem Be-stand treiben kan. 16ohne oder auch mit Bewust des l-ocacoris. ob derBeständner seinen Bestand einen andern verleihenkönne/>k'^. so dmch des andern Bestandners em

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