1525. 297
thauffen, seündt die weiber gemeinlich bey guetem alter gesein').Die kezerey ist geschehen in einem eckheuszlin gegen den Par-fuessern; hat ein Schneider in gewohnet 2 ), hat durch gefenck-nusz Zürch müessen verschworen 3 ); dann er und noch einer6 hadtent zu Zürch ein crucifix gefierteylet 4 ). Also zug [37] seingesell gehen Lucern, und ward im der kopff abgeschlagen; undkam diser Schneider gehen Basel. Do nun sollches lutprechtward, ward der Schneider der theüli'er gefangen, und etlicheman mit im 5 ). Disser Schneider muest ausz der statt Basel10 schwören, und zween mit im, ausz ihren empter und gebiet,nimmermehr ze khommen 0 ). Es wurdent auch vil weiber ge-fangen 7 ), und andere selzam ding. Gott well, das es ein guet°nd nemme. Amen! 8 ).
Auf sontag, montag und zünstag hand die Margräffischen Aug. g-8?16 ihrem herren wider geschworen; dann sie hatten das llötelenkhürzlich dovor wider ingeben 9 ). Es warend aber ettlich, dieda ufftreiber dises handeis warend gesein, wottend nit schweren;
I. Us.: die wober gemeinlich.
1) Wegen AViedertäuferei wurden -1 Männer und 5 Frauen verhaftet,a bcr am 10. Aug. und folgenden Tagen gegen Urfehde entlassen, womit für
dieser Männer die Ausweisung verbunden war; s. Urfehdenb. III 62 ff.J>ßd vgl. unten Anm. G. Ferner s. Paul Burckhardt, Die Basler TäuferS. 12 ff.
2) Der Schneider Michael Scliürer von Balm bei Bern, der erst seit■Dec. 1523 das Bürgerrecht erlangt hatte, war einer der 3 Ausgewiesenenyom 16. Aug.; s. Urfehdenb. a. a. O. und Oeffnungsb. VII 203. Er kehrteJedoch schon 1526 zurück und verkaufte erst 1529 sein Haus an der Eckedc r Weissengassc (jetzt No. 17), s. Erkanntnissb. IV 9, und Histor. Grundb.
3) D. h. schwören, die Stadt nie mehr zu betreten.
'1) Vielleicht ist Schürer hier verwechsnlt mit seinem Freund Lorenziochrütiner, von welchem solches berichtet wird; S. Paul Burckhardt a.>. O.,b - 14 , und unten Anm. 6.5) S. oben Anm. 1.., , 6) Die andern zwei Ausgewiesenen waren der Weber Lorenz Hoch-feiner von St. Gallen und der Buchdrucker Mathias Graf; s. Urfehdenb.a. a. 0.
7 ) Nur 5; s. oben Anm. 1.
8 ) Weiteres über die Wiedertäufer s. unten S. 304.
. 9) Dies geschah gemäss dem zu Basel am 25. Juli vereinbarten Vcr-j£ a 8; diesen s. bei Schreiber, Urk. z. Bauernkrieg III No. 396. Die neuet »Idigung wurde von Dorf zu Dorf entgegengenommen, und so ist unterc s ontag, montag und zünstag c entweder der 30. Juli—1. August oder der* ■„• A ugust zu verstehen. Doch schwuren damals noch nicht alle Dörfer;"• üartfelder S. 348.