i-4 N?anndle??ach-G.nichtfbrt: will.
muß man die hervor Hangende Nabel-Schnur sogutmankan / widerumbin die Mutterzurück treuden / oder wo die/esniche angehen wtll / sobald als möglich / dem Älnd zur Geburt-verhelften.
Ware aber gar die Nach-Geburt zu erst hervorgetrungen/ muß man die ^abel-L)chnur binden/unddieNach-Gcburt ablösen / auch das Kindso bald möglich außziehen / änderst müstc es ersti-cken.
Es trägt sich auch zuweilen zu/ daß das Rindt 'n N?utter-L.eib die Ropff?H)asscrjucht be-komme / uiw solcher gestalten wegen des dickenKopffs ohnmöglich von der Mutter kan gebrachtwerden/da muß der LKirurgux den mir Wasser an-gefülleten Kopff eröffnen/damil das Wasser heraußlauffe/ und alödann/ dementwederlebendigenodertoden Kind/umb die Mutterzu erhalten/ bald mög-lichst fortgeholstcn werde.
Dergleichen auch geschehen muß / wanndie kNutter gar eine Mißgeburt / oder an-der Gewächs im ^eibe hätte / daeinsolchesentweder gantz/oder stückweißso bald möglich mußheraußgelanget werden / umb die Mutterzu erhal-ten.
Dtesessind dann die jenige Dinge / welche wirNicht nur bey einer wohl außgetragenen gesundenGeburt /sondern auch bei) einem in Mutter-Leibtodten Kind/ haben zu bcob,achten.
Das