19dem Auszuge aus Aegypten. Demnach war Caleb beimAuszuge aus Aegypten 39 und beim Einzuge in Canaan79 Jahre alt. Josua und Caleb aber waren es allein, die,nach göttlicher Bestimmung, von den aus Aegypten Gezogenen in's Land Canaan einziehen durften, IV. Mos. 14, 29. 30.Wir wissen nun freilich nicht, ob Josua mit Caleb von glei-chem Alter gewesen sei; allein wir dürfen dieses doch an-nehmen, ohne, wenn es nicht der Fall war, einen bedeutendenFehler in unserer Berechnung zu machen. Josua war jeden-falls nicht viel älter oder jünger als Caleb.Wir lesen nun Jos. 24, 29, daß Josua 110 Jahre altgeworden sei; folglich hätte er noch 110 + 79 = 31 Jahrenach dem Einzuge in Canaan, also bis 2553 + 31-2584 gelebt. Diese 31 Jahre müssen wir nun noch vorobigen 357 Jahren abziehen, und so bleiben uns 357 + 31= 326 Jahre für die Richterzeit übrigZwischen Josuas Tode und dem ersten Richter, oder biszur ersten Unterdrückung des Volkes Israel, ist ein Zeitraum,dessen Länge wir ebenfalls nicht angegeben finden. Wir sindaber doch im Stande, die Länge dieses Zeitraums muthmaß-lich zu bestimmen, und wollen dieses in Folgendem versuchen;die Stelle Richt. 11, 26 soll uns dabei behülflich sein. Hierläßt der Richter Jephthah dem Könige der Ammoniter sagendaß Israel nun schon (nämlich im ersten Jahre des Richter-amts Jephthah's) 300 Jahre im Besitze der Stadt Hesbonim Ostjordanlande, sich befände. Israel aber kam nach IVMos. 21, 25 in den Besitz dieser Stadt im Todesjahre Moses,oder im Jahre des Einzugs in Canaan, nämlich, wie unsbekannt ist: 2553. Hierzu obige 300 Jahre gezählt, gibt2853, und dies iſt alſo das Jahr, wo Jephthah Richter wurdedasselbe Jahr, wo er die 18 Jahre lang bestandene Dienst-barkeit des Volkes Israel unter den Moabitern im Osten,Richter 10, 8, mit welcher nach Cap. 10, 7 zugleich eineUnterdrückung im Süden durch die Philister stattfand, durcheeinen Sieg endigte.Um nun das Jahr zu finden, von wo der Anfang derRichterzeit zu rechnen ist, wollen wir von der nun gewonnenen Jahreszahl zurückzählen. Ziehen wir die obigen 18 Jahreder Dienstbarkeit von dem Jahre ab, wo Jephthah sie dämpfte,so erhalten wir 2853 + 18 = 2835, als Anfang der 18jähri-gen Dienstbarkeit unter den Moabitern. Von dieser Jahres-zahl ziehen wir ferner die Zeit ab, in welcher die VorgängerJephthah's bereits ihr Richteramt geführt haben, sowie eben-falls die Jahre des frühern Druckes und der Ruhe.Jephthah's Vorgänger waren:Abimelech, dieser regierte nach Richter 9, 22 3 Jahre.Thola, „ „ „ 10, 1.2 23-Jair, „ „ „ „ 10, 3. 22-.= 48 Jahre..also 2835+ 482787
Diesem Jahre gingen nun vorher1) nach Richter 8, 28 eine 40jähr. Ruhe durch Gideon.2) * * 6, 1 » 7 » Dienstbarkeit unter denMidianitern..3) * * 3, 30 * 80 » Ruhe durch Ehud.*)4) * * 3, 14. » 18 » Dienstbarkeit unter den.Moabitern und ihren.Verbündeten..5) » » 3, 11 » 40. » Ruhe durch Athniel.6) * * 3, 8 » 8 » Dienstbarkeit unter denMeſopotamiern.= 193Diese abgezogen von obigen: = 2787— 193— 2594Oben haben wir als muthmaßliches Todesjahr Jo-suas das Jahr 2584 und durch unsere letztere Berechnungdas Jahr der ersten Unterdrückung des VolkesIsrael, wodurch die Richter nothwendig wurden,gefunden, nämlich 2594. Der Unterschied zwischen diesenZahlen ist die Zeit, welche zwischen Josua's Tode und demBeginn der Richterzeit verflossen ist, nämlich 2594 + 2584 = 10Jahre. Diese 10 Jahre müssen wir nun noch abziehen vonden oben erhaltenen 326 Jahren, als Dauer der Richterzeit;dann bleibt also nur noch für dieselbe ein Zeitraum von326 — 10 = 316 Jahren. So sind wir nun zu dem Resul-tate gelangt, daß von dem Einzuge des Volkes Israel inCanaan oder von Josua bis zur ersten Unterdrückung 41Jahre verflossen sind. Da diese Jahre der eigentlichen Richter-zeit nicht angehören, wohl aber in dem Zeitraum von 357Jahren, die zwiſchen Joſua und Saul liegen, enthalten ſind;so bleiben für erstere, wie wir eben nachgewiesen haben, vor-läufig nur 357—41 = 316 Jahre.Nun aber müssen wir bedenken, daß, als Saul König war,das Richteramt Samuels noch nicht aufhörte; wir kommen alsoder wirklichen Dauer der ganzen Richterzeit näher,wenn wir zu unsern 316 Jahren noch die Richterzeit Samuelsunter der gleichzeitigen Regierung Saul's hinzuzählen..*) Der hier angeführte 18jährige Druck unter dem Meabiter=KönigEglon, Richt. 3. 14, sowie die darauf folgende 80jährige Ruhedurch Ehud, Richt. 3, 30 betrafen ohne Zweifel nur die süd-lichen Stämme und diejenigen des Ostjordanlandes, wie dennauch Chud einem südlichen Stamme, nämlich dem Stamme Ben-jamin, angehörte, und wahrscheinlich fielen in dieselbe Zeitdie 20jährige Dienstbarkeit unter dem Könige der Cananiter, Jabin,im Norden, so wie die darauf folgende 40jährige Ruhe, herbeigeführtdurch den Sieg Baraks und der Debora über Jabin und dessenFeldherrn Sissera, Richt. 4, 1 bis Cap. 5, 31. Wegen dieserGleichzeitigkeit wird diese Zeit in obigen 80 Jahren mit einge-rechnet. Für die Richtigkeit unserer Annahme, daß die letztereUnterdrückung blos den Norden des Landes betroffen habe, sprichtauch noch der Umstand, daß, obwohl die Unterdrückung Jabinsschon begonnen hatte, die Richterin Debora nach Richt. 4, 5 nichtweit von Bethel, auf dem Gebirge Ephraim, also in der Mittedes Landes, frei wohnen konnte. Auch war es wieder der Nordendes Landes, nämlich am Berge Thaber, wo die Nicht. 4, 14. 15angegebene entscheidende Schlacht geschlagen wurde.