*13⸸keine raub Bienen sind, davor muß der Ver-käuffer stehen. Im übrigen ist er keine Gewehr-schaft zu leisten schuldig, wan es nicht abgeredetworden. Sie müssen nicht allein zur rechter Zeitgekauffet, sonderen auch gleich auf des KäuffersBienenhauß hingebragt werden. Die Zeit. Wievorhin gemeldet ist das Frühejahr, nemlich so baldder Schnee weg ist, und ein warmer Tag sicheinstelt, im Schnee ist solches nicht wohl thün-lich, dan diejenige Bienen, welche heraus fliegen,fallen in den Schnee, verkalten und sterben, wanman sie schon wieder aufhebt, und in ihre Woh-nung bringet. Eine Biene welche überwintert,ist 4 Stüber werth, wegen dem Nutzen so manim Sommer an Wachs, Hönig und Jungen vonihr haben kan.Wie die Bienen von einem Ort an denanderen am besten zu überbringen, solches ist leichtvon dem Verkäuffer zu erfahren, welchen manauch nöthigen fals dahin bedingen kan, daß erdie erkaufte Stöck oder Körb ohnbeschädigt, anOrt und Stelle hinlieferen soll. Hier alles sogenau zu beschreiben ist mein Vornehmen nicht,weilen dadurch das Buch vergrössert, vertheurtund doch zu weiter nichts dienen würdeVom
Druckschrift
Vollständige Anleitung, zu einer ganz vollkommenen, Bienenzucht : Worin Von der ganzen Bienenzucht, von ihren Krankheiten, und Heylungs-Mitteln ausführlich gehandelt, und angezeigt wird, wie das bishero eingeführt gewesene tödten der Bienen mit Schwefel zu verhüten, und die Bienen bey Leben erhalten werden ; Zum allgemeinen Nutzen für den Landmann aus viel jähriger Erfahrung
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